
Radverkehrsanlagen

Die wichtigsten Definitionen und Begriffe
Radwege
sind in der Regel baulich von der Fahrbahn und vom Gehweg getrennte Radverkehrsanlagen.

Radfahrstreifen
werden durch eine durchgezogene Linie auf der rechten Fahrbahnseite markiert. An besonderen Gefahrenpunkten können Radfahrstreifen abschnittsweise rot eingefärbt sein.

Schutzstreifen
sind durch eine unterbrochene Linie auf der rechten Fahrbahnseite gekennzeichnet.
Für alle Radverkehrsanlagen gilt: Autofahrer dürfen hier nicht parken.
Während Radfahrstreifen und Radwege von anderen Verkehrsteilnehmern nicht benutzt werden dürfen, können Autofahrer Schutzstreifen bei Bedarf überfahren.
Radwege auf der linken Straßenseite dürfen nur benutzt werden, wenn dies ausdrücklich erlaubt ist. "Geisterfahrer" gefährden sich and andere.
Die wichtigsten Verkehrszeichen
Radwege
Immer wenn an Radwegen oder Radfahrstreifen eines der folgenden 3 Zeichen aufgestellt ist,
- müssen Radfahrer die Radverkehrsführung benutzen
- dürfen motorisierte Fahrzeuge diese Wege nicht benutzen
- gilt auf gemeinsamen Geh- und Radwegen gegenseitige Rücksichtnahme und angepasste Geschwindigkeit
Unbeschilderte Radwege können, müssen aber nicht benutzt werden.
Fußgängerzonen und Sonderwege Fußgänger
Sowohl bei Fußgängerzonen als auch auf Fußwegen kann mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei" Radverkehr zugelassen werden. Dieser darf nur mit Schrittgeschwindigkeit beziehungsweise mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Fußgänger haben auf der gesamten Fläche jedoch immer Vorrang.
Sackgasse
Wo für Autofahrer der Weg zu Ende ist, geht es für Fußgänger und Radfahrer häufig problemlos weiter.
Bisher war das Sackgassenschild vor allem eine Information für die Autofahrer. Ob am Ende der Straße ein Geh- oder Radweg weiterführt, war diesem Schild bislang nicht zu entnehmen.
Dies wird sich zukünftig ändern, denn das Sackgassenschild kann durch den zusätzlichen Hinweis ergänzt werden: "Fortsetzung des Weges für Radfahrer und Fußgänger möglich!". Dadurch wird es für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer einfacher, ohne Umwege den kürzesten Weg zum Ziel zu finden.
Verbot für Radfahrer
Beim Schild "Verbot für Radfahrer" geht es für Radfahrer nicht weiter. Hier muss gegebenenfalls abgestiegen und geschoben werden.
Das Schild steht auch dort, wo ein Zweirichtungsradweg endet und die Straßenseite gewechselt werden muss.