Bundestagswahlen

Hier finden Sie alle Informationen zu den Bundestagswahlen und Wahlergebnisse.

Wahlbenachrichtigung

Wenn Sie im Wählerverzeichnis von München eingetragen sind, bekommen Sie bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag automatisch eine amtliche Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl. 

Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie:

  • über die Adresse des Wahlraums
  • ob der Wahlraum einen barrierefreien Zugang hat (zum Beispiel für Rollstühle geeignet ist)
  • wie Sie Briefwahlunterlagen bekommen können

Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber drei Wochen vor dem Wahltermin noch kein Schreiben bekommen haben, informieren Sie bitte das Wahlamt.

Das Gesetz verlangt nicht ausdrücklich, dass Sie sich im Wahlraum ausweisen, allerdings braucht der Wahlvorstand in folgenden Fällen einen Nachweis über Ihre Identität (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein):

  • Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung vergessen haben.
  • Wenn Sie nur den Wahlschein dabeihaben.
  • Wenn der Wahlvorstand Zweifel an Ihrer Identität hat.

Rechtsgrundlagen: § 14 Bundeswahlgesetz, § 56 Bundeswahlordnung

Die Wahlbenachrichtigung kann kein zweites Mal ausgestellt werden. Sie können trotzdem zum Wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mitbringen, denn dort stehen Sie im Wählerverzeichnis. Den richtigen Wahlraum finden Sie im Wahlraumfinder.

Sie können den Wahlraum wechseln. Dazu brauchen Sie einen Wahlschein. Den Wahlschein bekommen Sie, indem Sie Briefwahl beantragen.

Mit dem Wahlschein können Sie sich aussuchen, in welchen Wahlraum Sie gehen wollen. Wichtig ist aber, dass der Wahlraum in Ihrem Wahlkreis liegt. Alle Wahlräume in München finden Sie im Wahlraumfinder.

Das Stadtgebiet von München ist in vier Wahlkreise zur Bundestagswahl aufgeteilt.

217 München - Nord

218 München - Ost

219 München - Süd

220 München - West/ Mitte

Wer darf wählen?

Grundsätzlich wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag

  • 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in München zu einem Stichtag (42. Tag vor dem Wahltermin) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis von München eingetragen.

Wer bis drei Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen!

Sie können nachträglich ins Münchner Wählerverzeichnis aufgenommen werden, wenn Sie rechtzeitig einen Antrag stellen und eine der folgenden Voraussetzungen auf Sie zutrifft:

  • Auslandsdeutsche: Darunter versteht man Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Ausland leben und nicht mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind. War Ihr letzter Hauptwohnsitz vor dem Auslandsaufenthalt hier in München? Dann können Sie beim Münchner Wahlamt beantragen, dass Sie ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Der Bundeswahlleiter stellt die Anträge für Auslandsdeutsche zur Verfügung.
  • Einbürgerungen: Personen, die bis zu einem gesetzlich vorgeschhriebenen Stichtag eingebürgert wurden, stehen automatisch im Wählerverzeichnis. War das Datum der Einbürgerung erst später, können Sie die Aufnahme ins Wählerverzeichnis noch bis zum Freitag vor der Wahl beantragen. Dazu stellen wir Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung.
  • Neu in München/ Zuzüge nach München: Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in München erst im Bürgerbüro angemeldet haben, nachdem das Wählerverzeichnis schon fertig war, können Sie noch bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen. Dazu stellen wir Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung.
  • Wohnungslose: Personen, die sich gewöhnlich im Münchner Stadtgebiet aufhalten und keine feste Wohnung haben, können noch bis zum Freitag vor der Wahl die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen.

Bei Fragen zum Wählerverzeichnis oder zu Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie uns eine E-Mail an briefwahl.kvr@muenchen.de senden oder die Wahlhotline unter 089/233 -96 233 anrufen.

Wie wird gewählt?

- damit wählen Sie eine Person aus Ihrem Wahlkreis

  • Sie können eine Person aus dem Wahlkreis, in dem Sie wohnen, direkt in den Bundestag wählen. Dafür gibt es 299 Sitze für die Kandidat*innen aus den 299 Wahlkreisen - also genau ein Sitz pro Wahlkreis. Die Person mit den meisten Erstimmen in einem Wahlkreis kommt in den Bundestag.
  • Auf dem Stimmzettel machen Sie Ihre Kennzeichnung für die Erststimme auf der linken Seite.

- damit entscheiden Sie, wie viele Sitze die Parteien bekommen. Das gibt den Ausschlag dafür, wie die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag sind.

  • Mit der Zweitstimme wählen Sie die Landesliste einer Partei.
  • Je mehr Zweitstimmen eine Partei bekommt, desto mehr Sitze hat sie im Bundestag. Die Sitze gehen der Reihe nach an die Kandidat*innen, wie sie auf der Landesliste stehen.
  • Auf dem Stimmzettel machen Sie Ihre Kennzeichnung für die Zweitstimme auf der rechten Seite.

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