
Informationen zur Briefwahl bei der Landtags- und Bezirkswahl 2018
Briefwahl beantragen
Am 26. Mai 2019 findet in Deutschland die Europawahl statt. An der Wahl können sowohl Deutsche als auch alle Bürgerinnen und Bürger mit einer EU-Staatsbürgerschaft teilnehmen, wenn sie im Wählerverzeichnis in München eingetragen sind.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenDas Online-Formular steht Ihnen vom 15. April bis zum 22. Mai 2019, 11 Uhr zur Verfügung. Eine längere Online-Beantragung ist nicht möglich, da nicht gewährleistet werden kann, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig per Post zugestellt werden. Bitte berücksichtigen Sie: Die Postzustellung kann ab Versand bis zu sechs Werktage dauern.
Alle Wahlbriefe müssen bis zum 26. Mai 2019, 18 Uhr
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beim Wahlamt des Kreisverwaltungsreferats oder
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im Nachtbriefkasten am Rathaus, Marienplatz 8,80331 München
eingegangen sein.
Versand der Wahlbenachrichtigungen in MünchenDer Versand beginnt ab dem 23. April 2019. Wer bis zum 5. Mai 2019 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.
Sie haben folgende Möglichkeiten Briefwahlunterlagen zu beantragen-
per Online-Formular (ab 15. April 2019 bis zum 22. Mai 2019, 11 Uhr)
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schriftlich:
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mit Hilfe des Vordrucks auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (ausgefüllt und unterschrieben an die angegebene Adresse schicken),
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per Fax – 089/233-45772,
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per E-Mail - briefwahl.kvr@muenchen.de
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persönlich vor Ort.
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Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
► Der Antrag kann bereits gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Familienname,
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Vornamen,
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Geburtsdatum,
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Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort),
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eventuell abweichende Versandanschrift.
► Jeder kann nur für sich selbst einen Antrag stellen. Wer für jemand anderen einen Antrag stellt, muss eine schriftliche Vollmacht, eine Generalvollmacht (von einem Notar beglaubigt) oder einen Betreuungsausweis (vom Amtsgericht ausgestellt) vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
VoraussetzungenDeutsche Staatsbürgerinnen und -bürger sowie Unionsbürgerinnen und -bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten dürfen an der Europawahl teilnehmen. Es gelten für alle die gleichen Zulassungsbedingungen. Sie sind wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen:
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das 18. Lebensjahr vollendet haben,
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die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines der übrigen EU-Mitgliedstaaten haben,
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in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind,
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seit mindestens drei Monaten
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a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
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b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
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nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wichtig: In Deutschland lebende Unionsbürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland wählen möchten.
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Formulare & Links
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Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitAlle Wahlbriefe müssen bis zum 26. Mai 2019, 18 Uhr
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beim Wahlamt des Kreisverwaltungsreferats,
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im Nachtbriefkasten am Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München
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oder bei einer der Bezirksinspektionen Nord, West, Ost
eingegangen sein.
Gebührenrahmen-
Die Portokosten für die Rücksendung des Antrags auf Briefwahl sind vom Antragsteller zu tragen.
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Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie kostenfrei.
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Innerhalb Deutschlands ist das Zurücksenden des Wahlbriefs kostenfrei. Sie müssen den Brief nicht frankieren.
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Wenn Sie den Wahlbrief aus dem Ausland zurückschicken, müssen Sie die Portogebühren des jeweiligen Landes bezahlen und den Brief ausreichend frankieren. Bitte beachten Sie auch die Postrücklaufzeiten aus dem Ausland.
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Allgemeine Informationen
Rechtliche GrundlagenEuropawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG, BWO)
Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung (LWG, LWO)
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz und - wahlordnung (GLKrWG, GLKrWO)
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Geschäftsleitung
Wahlen
Ruppertstraße 19
80337 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Geschäftsleitung
Wahlen
Ruppertstr. 19
80466 München
Montag 7.30 - 12 Uhr
Dienstag 8.30 - 12 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12 Uhr
Donnerstag 8.30 - 15 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr
