Aktuelle Corona-Infos der Stadt unter www.muenchen.de/corona

Wahlurnen ausleihen
Das Kreisverwaltungsreferat der Stadt München stellt Wahlurnen und Wahlblenden zum Verleihen bereit
Unentgeltlich
verleihen wir Wahlurnen und Wahlblenden für maximal drei Monate an:
- Städtische Dienststellen und die (ehemaligen) Eigenbetriebe der Landeshauptstadt München zur Durchführung von Personalratswahlen und Umfragen
- Staatliche Dienststellen zur Durchführung von Personalratswahlen
- Parteien und Wahlvorschlagsträger zur Durchführung von Wahlen, zum Beispiel zur Abwicklung von Aufstellungsversammlungen und der Wahl von Bewerbern
- Konsulate beziehungsweise ausländische Vertretungen zur Durchführung von Wahlen. Voraussetzung: Eine Verbalnote des Auswärtigen Amtes zur Durchführung der jeweiligen Wahl liegt vor. Hinweis: Die Wahldurchführung außerhalb der Vertretungen muss durch die Verbalnote gestattet sein.
Gegen Gebühr
vermietet werden Wahlurnen und Wahlblenden für maximal drei Monate an natürliche und juristische Personen:
- zur Durchführung von Betriebsrats- und Kammerwahlen
- für Filmaufnahmen
- für gewerbliche Zwecke
Hinweis: Ein gewerblicher Zweck liegt zum Beispiel auch dann vor, wenn eine natürliche und juristische Personen von einer ausländischen Vertretung mit der Durchführung einer Wahl beauftragt wurde. - oder sonstige Zwecke.
Die Gebühr beträgt zehn Euro pro Set (Wahlurne und Wahlblende) und Monat. Wer ein Set mietet, muss es selbst abholen und auch wieder zurückbringen.