
Mitarbeiterservice der Landeshauptstadt München

Regelungen zur Corona-Pandemie
Allgemeine Informationen zum Coronavirus
Dienstanweisungen der LHM
Dienstanweisung Corona (PDF, 409 KB)
Dienstanweisung des Personal- und Organisationsreferenten zum Schutz der städtischen Beschäftigten vor Infektionen durch den neuartigen Corana-Virus SARS-CoV-2, Version 21, gültig ab 14. Januar 2021.
In Anlage 1 der Dienstanweisung ist eine Ampel-Regelung verankert, die je nach dem aktuellen Infektionsgeschehen Phasen aktiviert und damit bestimmte Maßnahmen festschreibt. Mit einer 7-Tage-Inzidenz ab 50,00 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern befinden wir uns aktuell in der roten Phase. Es gelten die in Anlage 1 rot markierten Regelungen.
- FAQ zur DA-Corona (PDF, 711 KB)
Häufige Fragen und Antworten zur Dienstanweisung, Stand: 14. Januar 2021 - Prüfliste Beschäftigte Reiserückkehr (PDF, 227 KB), Stand 26. August 2020
- Prüfliste Führungskräfte Reiserückkehr (PDF, 1545 KB), Stand 26. August 2020
- DA-Corona-RBS (PDF, 61 KB)
Dienstanweisung der Stadtschulrätin für Beschäftigte an städtischen Schulen und Kindertageseinrichtungen, Stand 8. September 2020
Informationen für städtische Kitas und Schulen
- FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen
- FAQ für städtische Kita-Leitungen (PDF, 349 KB)
Stand: 17. November 2020 - Türschild für Kitas in Corona-Zeiten (PDF, 216 KB)
- Lüften in der Kita (PDF, 516 KB)
Formulare und Anträge für Eltern
- Formular zur Kindernotbetreuung der LHM (PDF, 97 KB)
- Antrag auf Inanspruchnahme von Entschädigungsansprüchen (PDF, 244 KB)
- Antrag auf Inanspruchnahme von Freistellungstagen für Beamt*innen (PDF, 256 KB)
Arbeitszeit und Urlaub
Nebentätigkeit
Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich zulässig, wenn durch sie dienstliche Interessen nicht nachteilig beeinflusst werden. Allerdings sind je nach Art der Tätigkeit gewisse Vorgaben zu beachten und es gilt der Grundsatz, dass die Pflichten aus der Haupttätigkeit/des Hauptamtes bei der Landeshauptstadt München der Nebentätigkeit vorgehen. Die Ausübung der Nebentätigkeit(en) darf nicht zu Beeinträchtigungen Ihrer arbeitsrechtlichen beziehungsweise dienstrechtlichen Verpflichtung führen. Ausführliche Informationen finden Sie in WiLMA unter „Nebentätigkeit“. Beachten Sie dazu bitte § 4 Abs. 6 DA Corona (V 15) und die Fragen und Antworten zum Thema Corona - FAQ Abschnitt A Nr. 6.
Für die Bearbeitung und Entscheidung von Nebentätigkeitsangelegenheiten sind die Referate und Eigenbetriebe zuständig. Bitte wenden Sie sich bei Anfragen an Ihre unmittelbare Führungskraft oder Ihre Geschäftsleitung. Diese informieren Sie über die im jeweiligen Referat oder Eigenbetrieb festgelegten Zuständigkeiten sowie ggf. bestehende referats- oder betriebsspezifische Festlegungen.
Altersteilzeit
Altersteilzeit bietet die Möglichkeit, über eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine vorzeitige Beendigung der aktiven Tätigkeit den Übergang in den Ruhestand vorzubereiten. Sie kann im Block- oder Teilzeitmodell geleistet werden. Im Teilzeitmodell reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit durchgehend bis zum Eintritt in den Ruhestand. Im Blockmodell teilt sich die bis zum Ruhestandseintritt verbleibende Zeit in eine Arbeits- und in eine Freistellungsphase. Ausführliche Informationen zur Altersteilzeit sowie eine Ansprechpartnerliste finden Sie in WiLMA unter „Teilzeit und Beurlaubung“. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihre unmittelbare Führungskraft beziehungsweise Ihre örtliche Personal- oder Geschäftsstelle.
- Antrag Teilzeitbeschäftigte (PDF, 70 KB)
- Rentenauskunft/Vollmacht Altersteilzeit (PDF, 57 KB)
- Antrag Beamt*innen (PDF, 69 KB)
- Antrag Tarif Lehrdienst (PDF, 65 KB)
- Vollmacht Rentenauskunft Lehrdienst (PDF, 57 KB)
- Antrag Beamte*innen Lehrdienst (PDF, 76 KB)
Teilzeit
Die Förderung von Teilzeitbeschäftigung hat einen anhaltend hohen Stellenwert für die Landeshauptstadt München. Fragen zu den Themen Teilzeit, unbezahlte Beurlaubung, Wiedereinstieg und Pflege von Angehörigen beantwortet Ihnen Ihre Geschäftsleitung beziehungsweise Ihre Personalstelle. Zudem können Sie sich bei Fragen auch an Ihre Personalvertretung wenden. Ausführliche Informationen finden Sie auch in WiLMA unter „Teilzeit und Beurlaubung“.
Beamt*innen:
- Antrag Teilzeitbeschäftigung (PDF, 918 KB)
- Antrag Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit (PDF, 906 KB)
Tarifbeschäftigte:
- Antrag Teilzeitbeschäftigung (PDF, 912 KB)
- Antrag Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit (PDF, 906 KB)
Lehrkräfte (Beamt*innen und Tarifbeschäftigte)
Elternzeit
Elternzeit können Väter und Mütter mit einer Frist von sieben Wochen beantragen, wenn sie ihr Kind/ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, nicht mehr als 30 Stunden in der Woche (Tarifbeschäftigte im Monatsdurchschnitt) arbeiten und mit dem Kind in einem Haushalt leben. Gleiches gilt für Pflege- oder Adoptivkinder. Elternzeit können Sie auch beantragen, wenn Sie das Kind des Partners/der Partnerin betreuen. Sie benötigen hierzu aber die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils. Auch Großeltern können unter bestimmten Voraussetzungen Elternzeit für Enkelkinder beantragen. Ausführliche Informationen finden Sie in WiLMA unter „Mutterschutz und Elternzeit“.
- Erklärung zur Elternzeit (Antrag Vater) (PDF, 59 KB)
- Erklärung zur Elternzeit (Antrag Mütter) (PDF, 116 KB)
- Beamt*innen: Antrag Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit (PDF, 906 KB)
- Teilzeitbeschäftigte: Antrag Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit (PDF, 907 KB)
Geld und Leistungen
Datenänderung und Datenschutz
- Änderungsanzeige: Umzug, Heirat, Geburt, Familienstandsänderung (PDF, 1029 KB)
- Änderung Bankverbindung (PDF, 107 KB)
- Datenschutzhinweise Beschäftigte (PDF, 59 KB)
- Datenschutzhinweise Versorgungs- und Betriebsrentenangelegenheiten (PDF, 72 KB)
Jahreswechselinfo 2020 - 2021
- Beamte (PDF, 87 KB)
- Tarifbeschäftigte (PDF, 78 KB)
- Beamtenversorgung (PDF, 83 KB)
- Eigenversorgung (PDF, 80 KB)
Besoldung und Entgelt
- Antrag / Änderung vermögenswirksame Arbeitgeberleistungen (PDF, 168 KB)
- Muster Entgeltnachweis (PDF, 393 KB)
Am Beispiel eines Entgeltnachweises für Tarifbeschäftigte erläutern wir Ihnen Feldinhalte und Abkürzungen. Die Beschreibungen gelten auch für Entgeltnachweise von Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen.
Berechnungshilfen:
- Gehalt im Öffentlicher Dienst: Gehaltsrechner von oeffentlicherdienst.info
- Steuern und Steuerklassen: Online-Rechner des Bundesministerium für Finanzen
- Geringfügige Beschäftigung: Online-Entscheidungshilfe der DAK
- Minijob und Gleitzonen: Online-Rechner der AOK
- Teilzeit-Netto: Online-Rechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Die Berechnungshilfen dienen nur zur Orientierung. Es handelt sich um Angebote außerhalb des Verantwortungsbereichs der Landeshauptstadt München, für Inhalt, Funktionsweise, Richtigkeit und Aktualität können wir deshalb keinerlei Gewähr übernehmen. Abweichung zu Ihrer tatsächlichen Gehaltsabrechnung sind unvermeidlich. Die Sammlung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Fahrkostenzuschuss
- Städtische Beschäftigte können einen Fahrkostenzuschuss zumindest in Höhe der Kosten einer „IsarCardJob“ für die Tarifzone M im Jahres-Abonnement bei jährlicher Zahlungsweise zuzüglich der Servicepauschale erhalten.
- Voraussetzung für die Gewährung eines Fahrkostenzuschusses ist ein Abonnementvertrag über eine persönliche Monatskarte des ÖPNV (MVV, DB, BOB, Meridian) mit Gültigkeit bis zu Ihrer Dienststelle. Für übertragbare Fahrkarten wird kein Fahrkostenzuschuss gewährt.
- Sofern Sie eine nicht personalisierte oder übertragbare Fahrkarte haben und auf ein zuschussfähiges Ticket wechseln möchten, beachten Sie bitte unbedingt die Kündigungs- und Neubeantragungsfristen der einzelnen Anbieter. In der Regel betragen diese vier Wochen. Bitte informieren Sie sich über die konkreten Fristen Ihres Anbieters auf dessen Internetseite.
- Der Fahrkostenzuschuss wird nur auf Antrag und frühestens ab Antragstellung gewährt (keine Rückwirkung).
- Fragen zum Fahrkostenzuschuss richten Sie bitte an Ihre Geschäftsleitung beziehungsweise in Bereichen mit eigener Personalbetreuung (insbesondere feuerwehrtechnischer Dienst, Lehrdienst, Erziehungsdienst im RBS-Kita) an die dortigen Personalstellen. Dort erhalten Sie auch das Antragsformular.
Kindergeld und Familienzuschlag
Anträge auf Kindergeld stellen Sie bitte bei der Bundesagentur für Arbeit.
Vom Kindergeld abhängige Leistungen:
Einige Bezüge- beziehungsweise Entgeltbestandteile, wie zum Beispiel Teile des Familienzuschlags oder der Kinderanteil in der Münchenzulage sind von der Kindergeldberechtigung abhängig. Wenn sich daher Änderungen an Ihrem Kindergeldbezug ergeben (Beginn oder Ende der Kindergeldzahlung), teilen Sie dies P4 bitte mit. Bei einer Geburt nutzen Sie dazu die Datenänderungsanzeige.
Bei Fragen zu vom Kindergeld abhängigen Leistungen wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeitung bei P4 Personalleistungen. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte Ihrem letzten Entgeltnachweis.
Versorgung und Rente
Anträge Beamt*innen:
- Altersvorsorge - Einverständniserklärung Riester-Rente (PDF, 95 KB)
- Ausland Wohnsitzverlegung (PDF, 125 KB)
- Beamtenversorgung: Anrechnungsvorschriften Erklärung (PDF, 52 KB)
- Beamtenversorgung: Kindererziehungszeiten Erklärung (PDF, 125 KB)
- Beamtenversorgung: Kindererziehungszeiten Informationsblatt (PDF, 109 KB)
- Beamtenversorgung: Versorgungsausgleich Informationsblatt (PDF, 79 KB)
- Eigenversorgung - Betriebsrente Informationsblatt (PDF, 88 KB)
Beihilfe und Pflegeaufwendungen
Antragsformulare:
- Antrag Pflegeaufwendungen (PDF, 312 KB)
- Beihilfeantrag Anlage (PDF, 662 KB)
- Beihilfeantrag Beamtinnen und Beamte (PDF, 779 KB)
- Beihilfeantrag Tarifbeschäftigte (PDF, 747 KB)
Die Antragsformulare sind für den Adobe Reader entwickelt und sollten auch nur mit diesem Programm geöffnet werden. Aktivieren Sie JavaScript, um alle Seiten auszufüllen. Detaillierte Information zu Antragstellung, Auszahlung und Kontakt vor Ort finden Sie in unseren FAQ zur Beihilfe.
Hinweise zur Antragsbearbeitung:
Wir bearbeiten Ihren Antrag so rasch wie möglich. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Anträge mit Rechnungssummen von mehr als 3.000 € sowie Anträge für Pflegeaufwendungen bearbeiten wir bevorzugt. Sie helfen uns, die Laufzeit für die Bearbeitung zu verkürzen, wenn Sie
- Ihre Aufwendungen mit einer überschaubaren Anzahl von Belegen geltend machen,
- Ihre Belege getrennt nach Personen sortieren und nummerieren,
- die Belege nicht einzeln falten, heften oder klammern,
- auf gut lesbare Kopien (insbesondere bei Rezepten) achten und doppelseitiges Kopieren vermeiden.
Kranken- und Pflegeversicherung
Tarifbeschäftigte:
- Erklärung zur Wahl der Krankenkasse (PDF, 143 KB)
- Erklärung Zuschuss private KV/PV (PDF, 210 KB)
- Informationsblatt Zuschuss private KV/PV (PDF, 48 KB)
Unfallfürsorge
Dienstunfall, Arbeitsunfall, Privatunfall und Wegeunfall
Meldeformulare:
- Arbeitsunfallanzeige Tarifbeschäftigte (PDF, 113 KB)
- Dienstunfallanzeige Beamt*innen (PDF, 187 KB)
- Privatunfallanzeige (PDF, 121 KB)
Bearbeitung:
Bitte senden Sie die Meldungen in einem verschlossenen Umschlag an den Fachdienst für Arbeitssicherheit und den Betriebsärztlichen Dienst des POR. Bei allen Unfällen von Tarifbeschäftigten und bei Privatunfällen von Beamt*innen senden Sie die Meldungen an P 4.301 Frau Winkler.