
Wirtschaftliche Hilfen für Münchner Unternehmen in Zeiten von Corona

Infoblatt der Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt München
Als Hilfestellung für Münchner Unternehmen im Zusammenhang mit dem neuartigen Corona-Virus aktualisiert das Referat für Arbeit und Wirtschaft fortlaufend wichtige Punkte für die Wirtschaft.
Das 8-seitige Informationsblatt bietet komprimiert die für Unternehmen besonders relevanten Regelungen und Hilfen von Stadt, Freistaat und Bund im Zusammenhang mit der Corona-Krise:
Zum Download: Informationsblatt zu wirtschaftlichen Hilfen (PDF, 219 KB)
Das Infoblatt wird laufend aktualisiert. Der jeweilige Stand ist oben auf dem Blatt vermerkt.
Aktuell
Neue Corona-Hilfen ab November - außerordentlichen Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe)
6.11.20 : Informationen zur neuen Hilfe finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Überbrückungshilfe II
21.10.20 : Ab sofort können Unternehmen Anträge für die zweite Runde der Corona-Überbrückungshilfe des Bundes stellen. Näheres zur Überbrückungshilfe II finden Sie hier.
Weiterhin muss die Antragstellung über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erfolgen.
Die Programmabwicklung erfolgt in Bayern durch die IHK. Wir empfehlen daher auch die Webseite zur Überbrückungshilfe der IHK für München & Oberbayern.
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Eine zusätzliche Variante gibt es beim ERP-Gründerkredit – für junge Unternehmen und Freiberufler, die nachweislich wegen Corona finanzielle Probleme haben. Innerhalb des KfW Sonderprogramms bietet der ERP-Gründerkredit günstige Konditionen, um Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken. Unternehmen müssen zwischen zwei und fünf Jahren am Markt sein und zwei Jahresabschlüsse vorlegen. Für coronageschädigte Unternehmen und Freiberufler, die kürzer am Markt sind und mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen, bietet sich der KfW-Schnellkredit 2020 an. Mehr hierzu.
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"Corona-Soforthilfe" (Hilfen von März bis Mai 2020)
Informationen zu Überkompensation, Liquiditätsengpass, Mitteilungs- und Rückzahlungspflicht der Corona-Soforthilfe finden Sie unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/.
Rückforderung von Doppelauszahlungen
Durch eine Systemumstellung kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Antragstellern in Einzelfällen Doppelauszahlungen getätigt wurden. Wenn Sie feststellen, dass Ihnen die bewilligte Soforthilfe doppelt überwiesen worden ist, überweisen Sie die Doppelzahlung bitte bereits jetzt zurück. Damit kommen Sie einer Aufforderung zur Rückzahlung zuvor.
Bei Rückfragen zur Rückzahlung und bei Anzeigen von Rückzahlungen stehen wir Ihnen unter corona-rueckforderungen.raw@muenchen.de zur Verfügung.
Bei allgemeinen Rückfragen wenden Sie sich an corona-raw@muenchen.de
Antrag auf "Soforthilfe Corona"
Anträge für die "Soforthilfe Corona" konnten bis einschließlich 31. Mai 2020 gestellt werden - der Link zum Antrag ist nicht mehr verfügbar.