
Grundschulen in München

Grundschule
Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Sie ist die gemeinsame Schule für die Sechs- bis Zehnjährigen und vermittelt Grundfertigkeiten im Lesen, Rechnen und Schreiben.
In München gibt es 134 staatliche Grundschulen, das heißt Träger dieser Schulen ist der Freistaat Bayern. Die Landeshauptstadt München ist der Sachaufwandsträger. Das bedeutet, dass die Stadt alle Kosten außer Personalkosten trägt.
Anmeldung für die Grundschule
Kinder, die bis 30. September sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Die Kinder müssen an der für Ihren Wohnort zuständigen öffentlichen Grundschule angemeldet werden. Termin: 25. März 2020 von 14 bis 19 Uhr
Der Beginn der Schulpflicht kann für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, auf das kommende Schuljahr verschoben werden. Über die genauen Einzelheiten informieren die Grundschulen vor Ort im Rahmen des Anmeldeverfahrens.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenDie Schulanmeldung für die Grundschulen in München für das Schuljahr 2020/2021 findet am
Mittwoch, 25. März 2020 von 14 bis 19 Uhr
in allen Münchner Grundschulen statt.
Die Anmeldung für die Aufnahme in ein städtisches Tagesheim kann ebenfalls an diesem Tag abgegeben werden.
Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder an einer staatlich anerkannten bzw. staatlich genehmigten privaten Grundschule angemeldet werden. Auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden grundsätzlich bei der Sprengelschule angemeldet. Auskünfte über die Sprengeleinteilung der staatlichen Grundschulen geben die Mitarbeiterinnen des Servicetelefons im Referat für Bildung und Sport sowie die Schulleitungen. Wird das Kind an einer privaten Grundschule angemeldet, ist aus Gründen der Überwachung der Schulpflicht die zuständige Grundschule zu informieren.VoraussetzungenSpätestens zum Schulbeginn im September ist die Bescheinigung über die schulärztliche Untersuchung vorzulegen.
Benötigte UnterlagenDie Erziehungsberechtigten sollten persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung erscheinen. Im Falle der Verhinderung kann eine beauftragte Person, die eine schriftliche Vollmacht vorlegen muss, das Kind an der Schule anmelden.
Vorzulegen sind folgende Dokumente im Original:
- die Geburtsurkunde des Kindes,
- eventuell vorhandene Sorgerechtsbeschlüsse und Scheidungsurkunden
- der Übergabebogen des Kindergartens (falls vorhanden).
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Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Gastschulantrag (Formular) Information zur Einschulung auf Englisch Information zur Einschulung auf Französisch Information zur Einschulung auf Türkisch Information zur Einschulung auf Russisch -
Im Dienstleistungsfinder
Kostenfreiheit des Schulwegs beantragen Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung Suche der Sprengelschule -
Auf muenchen.de
Schulärztliche Untersuchung Gastschulverhältnisse
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmenkostenlos
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Allgemeine Informationen
Fragen & AntwortenKann ich mein Kind vorzeitig einschulen lassen?
Bei Kindern, die zum Stichtag (30. September) noch nicht sechs Jahre alt sind, haben die Eltern die Möglichkeit, einen Antrag auf vorzeitige Einschulung ihres Kindes zu stellen. Für alle Kinder, die nach dem 31. Dezember des Stichjahres geboren wurden, ist für eine vorzeitige Einschulung ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft in allen Fällen die Schulleitung.
Kann ich mein Kind zurückstellen lassen?
Wenn auf Grund der körperlichen oder geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass ein eigentlich schulpflichtiges Kind nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann, kann es für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden. Die Zurückstellung soll vor dem Schulbeginn verfügt werden. Sie ist jedoch noch bis Ende November möglich, wenn sich erst innerhalb dieser Frist herausstellt, dass das Kind nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Die Zurückstellung ist nur einmal zulässig. Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Vor der Entscheidung hat die Schulleitung die Erziehungsberechtigten zu hören.
Ferner können Kinder zurückgestellt werden, bei denen im Rahmen der Schulanmeldung festgestellt wird, dass sie nicht über die notwendigen Deutschkenntnisse verfügen. Diese Kinder können verpflichtet werden eine Kindertageseinrichtung (das heißt einen Kindergarten oder ein Haus für Kinder) mit integriertem „Vorkurs Deutsch“ zu besuchen.Rechtliche GrundlagenSchulpflichtig sind alle Kinder, die zum Stichtag (30. September) sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in Grundschule zurückgestellt wurden. Gemäß Artikel 119 BayEUG ist die Schulanmeldung Pflicht.
Ihre zuständige Einrichtung
Referat für Bildung und Sport
Grund-, Mittel-, Förderschulen und Tagesheime
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Grund-, Mittel-, Förderschulen und Tagesheime
Bayerstr. 28
80335 München
Die Anmeldung ist von 14 bis 19 Uhr in der Grundschule möglich.
