
Grundschulen in München

Grundschule
Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Sie ist die gemeinsame Schule für die Sechs- bis Zehnjährigen und vermittelt Grundfertigkeiten im Lesen, Rechnen und Schreiben.
In München gibt es 137 staatliche Grundschulen, das heißt Träger dieser Schulen ist der Freistaat Bayern. Die Landeshauptstadt München ist der Sachaufwandsträger. Das bedeutet, dass die Stadt alle Kosten außer Personalkosten trägt.
Anmeldung für die Grundschule
Wenn Ihr Kind bis zum 30. September sechs Jahre alt wird, müssen Sie es am 10. März 2021 an der zuständigen Grundschule zur Einschulung anmelden.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenDie Schuleinschreibung für alle Münchner Grundschulen findet am Mittwoch, 10. März 2021, von 14 bis 19 Uhr, statt.
Die Anmeldung für die Aufnahme in ein städtisches Tagesheim kann ebenfalls an diesem Tag abgegeben werden.VoraussetzungenKinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig.
Für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, kann der Beginn der Schulpflicht auf das kommende Schuljahr verschoben werden. Dies müssen Sie der zuständigen Schule spätestens bis zum 10. April in einer schriftlichen Erklärung mitteilenBenötigte Unterlagen- Bitte legen Sie Ihrer Anmeldung den sogenannten „Übergabebogen“ („Informationen für die Grundschule“) vom Kindergarten bei. Dieser kann der Schule wichtige Hinweise zur Schulfähigkeit des Kindes geben.
- Spätestens zum Schulbeginn im September ist die Bescheinigung über die schulärztliche Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung vorzulegen.
BesonderheitenAufgrund des Corona-Virus kann es kurzfristig zu Änderungen bei der Einschreibung kommen. Ihre Sprengelschule wird sich zeitnah per Post bei Ihnen melden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Schule.
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Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Gastschulantrag (Formular) Information zur Einschulung auf Englisch Information zur Einschulung auf Französisch Information zur Einschulung auf Türkisch Information zur Einschulung auf Russisch Broschüre zur Einschreibung - Schuljahr 2021/22 -
Im Dienstleistungsfinder
Kostenfreiheit des Schulwegs beantragen Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung Gastschulantrag stellen Suche der Sprengelschule
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Allgemeine Informationen
Schulpflichtige Kinder müssen an der zuständigen öffentlichen Grundschule oder an einer staatlich anerkannten privaten Grundschule angemeldet werden. Die zuständige öffentliche Grundschule ist diejenige, in deren Schulsprengel Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden grundsätzlich bei der Sprengelschule angemeldet. Auskünfte über die Sprengeleinteilung der staatlichen Grundschulen erhalten Sie beim Servicetelefon oder bei den Schulleitungen. Wenn Sie Ihr Kind an einer privaten Grundschule anmelden, müssen Sie zusätzlich die zuständige öffentliche Grundschule informieren.
Fragen & AntwortenKann ich mein Kind vorzeitig einschulen lassen?
Bei Kindern, die zum Stichtag (30. September) noch nicht sechs Jahre alt sind, haben die Eltern die Möglichkeit, einen Antrag auf vorzeitige Einschulung ihres Kindes zu stellen. Für alle Kinder, die nach dem 31. Dezember des Stichjahres geboren wurden, ist für eine vorzeitige Einschulung ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft in allen Fällen die Schulleitung.
Kann ich mein Kind zurückstellen lassen?
Wenn auf Grund der körperlichen oder geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass ein eigentlich schulpflichtiges Kind nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann, kann es für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden. Die Zurückstellung soll vor dem Schulbeginn verfügt werden. Sie ist jedoch noch bis Ende November möglich, wenn sich erst innerhalb dieser Frist herausstellt, dass das Kind nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Die Zurückstellung ist nur einmal zulässig. Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Vor der Entscheidung hat die Schulleitung die Erziehungsberechtigten zu hören.
Ferner können Kinder zurückgestellt werden, bei denen im Rahmen der Schulanmeldung festgestellt wird, dass sie nicht über die notwendigen Deutschkenntnisse verfügen. Diese Kinder können verpflichtet werden eine Kindertageseinrichtung (das heißt einen Kindergarten oder ein Haus für Kinder) mit integriertem „Vorkurs Deutsch“ zu besuchen.
Wie melde ich mein Kind für eine Ganztagsbetreuung an?
An den Münchner Grundschulen gibt es verschiedene Möglichkeiten für eine ganztägige Betreuung. Mithilfe der Suche der Sprengelschule finden Sie die Grundschule, an der Sie Ihr Kind anmelden können. Hier sehen Sie auch, welche Ganztagsangebote Ihre Sprengelschule hat.
Für eine Ganztagsklasse, einen Platz im Tagesheim oder im Kooperativen Ganztag melden Sie Ihr Kind direkt bei der Schulanmeldung an.
Den Kontakt zur Mittagsbetreuung erhalten Sie auch über die Sprengelschule.
Für einen Hortplatz melden Sie Ihr Kind über den kitafinder+ an.Rechtliche GrundlagenSchulpflichtig sind alle Kinder, die zum Stichtag (30. September) sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in Grundschule zurückgestellt wurden. Gemäß Artikel 119 BayEUG ist die Schulanmeldung Pflicht.
Ihre zuständige Einrichtung
Referat für Bildung und Sport
Grund-, Mittel-, Förderschulen und Tagesheime
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Grund-, Mittel-, Förderschulen und Tagesheime
Bayerstr. 28
80335 München
Bitte an die zuständige Sprengelschule wenden.
