
Friedhof Sendling

Friedhof Sendling
Der Friedhof Sendling entstand 1872 als Sendlinger Gemeindefriedhof. Im Jahr 1877 wurde Sendling nach München eingemeindet.
Der Friedhof Sendling liegt versteckt hinter hohen Mauern am "Harras" an der Bahnlinie nach Holzkirchen. Am Rand des Friedhofs befindet sich das Friedhofsgebäude. Hier können die Verstorbenen aufgebahrt und Trauerfeiern für Beerdigungen im Friedhof Sendling abgehalten werden.
Im Friedhof Sendling gibt es etwa 4.200 Grabstätten. Das Friedhofsgelände umfasst eine Fläche von 2,07 Hektar.
Der Friedhof Sendling ist nicht ständig besetzt und wird durch den Waldfriedhof - Alter Teil verwaltet.
Öffnungszeiten
November bis Februar: 8 bis 17 Uhr
März: 8 bis 18 Uhr
April bis August: 8 bis 20 Uhr
September bis Oktober: 8 bis 19 Uhr

Grabstätten im Friedhof Sendling
Im Friedhof Sendling gibt es Erdgrabstätten und Urnenerdgrabstätten verschiedener Art.
Hinsichtlich der Grabarten, Grabgebühren, Grabgrößen und Bestattungsmöglichkeiten sind die Friedhofssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt München in der jeweils aktuellen Fassung maßgeblich.
Erdgräber und Urnenerdgräber werden durch die Inhaberin oder den Inhaber des Grabes angelegt, gepflegt und unterhalten. Die Pflege kann die Inhaberin oder der Inhaber des Grabes auch bei einer Friedhofsgärtnerei in Auftrag geben.
Nach Genehmigung des Denkmalplans durch das Grabmalbüro kann auf Wunsch ein Grabmal angebracht werden.
Im Friedhof Sendling gibt es folgende Erdgräber und Urnenerdgräber:
- Erdgrab in erster Reihe: 69,-- € pro Jahr
- Erdgrab in zweiter oder folgenden Reihen: 35,-- € pro Jahr
- Mauergrab: 103,-- € pro Jahr
- Urnenerdgrab in erster Reihe: 49,-- € pro Jahr
- Urnenerdgrab in zweiter oder folgenden Reihen: 25,-- € pro Jahr
Bei den Erdgrabstätten im Friedhof Sendling ist eine maximale Länge des Sarges von 180 cm möglich.
Die Ruhezeit im Friedhof Sendling beträgt zehn Jahre. Für Kinder gelten kürzere Ruhezeiten. Nach einem Sterbefall muss jede Grabstätte mindestens für die Dauer der Ruhezeit erworben werden.
Die konkrete Bestattungsmöglichkeit in einem Erdgrab und Urnenerdgrab ist abhängig von der Anzahl, der Reihenfolge und dem Zeitpunkt der hier bereits stattgefundenen Beerdigungen.
Je nach Lage im Friedhof Sendling ist eine Erdgrabstätte und Urnenerdgrabstätte auch als Doppel- und Mehrfachgrab erhältlich, mit einer größeren Grabfläche und weiteren Bestattungsplätzen.

Dienstleistungen für den Friedhof Sendling
Für alle Dienstleistungen ist die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt München in der jeweils aktuellen Fassung maßgeblich.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten gerne und helfen bei Fragen und Anliegen weiter.
Folgende Dienstleistungen werden im Friedhof Sendling angeboten:
- Erwerb eines Grabnutzungsrechts ("Grabkauf")
- Grabumschreibung und Grabverlängerung
- Durchführung von Sargbestattungen und Urnenbestattungen
Erwerb eines Grabnutzungsrechtes ("Grabkauf")
Grabnutzungsrechte für den Friedhof Sendling können bei einem aktuellen Sterbefall oder grundsätzlich zu Lebzeiten im Vorkauf erworben werden.
Zusätzlich muss ein Hauptwohnsitz entweder
- der Erwerberin, des Erwerbers des Grabnutzungsrechts zum Zeitpunkt des Erwerbs oder
- der verstorbenen Person zum Zeitpunkt des Todesfalls
im Bestattungsbezirk Sendling gegeben sein.
Es besteht freie Grabwahl, sofern zum jeweiligen Zeitpunkt in der jeweiligen Grabart ein entsprechendes Grab frei ist.
Für einen Grabkauf im Friedhof Sendling wird um Terminvereinbarung in der Verwaltung des zuständigen Waldfriedhof - Alter Teil gebeten.
Öffnungszeiten der zuständigen Verwaltung im Waldfriedhof - Alter Teil:
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Telefon: 089/ 23 199 343
E-Mail: waldfriedhof-alter-teil@muenchen.de
Fragen und Auskünfte zu Grabmälern und Grabfundamenten werden im Grabmalbüro fachkundig und gebührenfrei beantwortet.
Grabumschreibung und Grabverlängerung
Die Umschreibung zu Lebzeiten einer Grabinhaberin, eines Grabinhabers ist nur auf direkte Familienangehörige möglich. Die Umschreibung nach Ableben der Grabinhaberin, des Grabinhabers erfolgt aufgrund schriftlicher Verfügung oder nach der gesetzlichen Reihenfolge.
Grabstätten auf den Städtischen Friedhöfen München können nach Ablauf des Grabnutzungsrechts beliebig oft und beliebig lange verlängert werden.
Öffnungszeiten für Fragen zu Grabumschreibungen und Grabverlängerungen in der zuständigen Verwaltung des Waldfriedhof - Alter Teil:
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Telefon: 089/ 23 199 287 und 23 199 264
Fax: 089/ 23 199 349
E-Mail: sfm-gv-wat.rgu@muenchen.de
Durchführung von Sargbestattungen und Urnenbestattungen
Sargbestattungen und Urnenbestattungen werden, soweit es möglich ist, nach den Wünschen der Auftraggeberin, des Auftraggebers der Bestattung durchgeführt.
Es ist den Städtischen Friedhöfen München ein großes Anliegen, jede einzelne Beerdigung und Trauerfeier würde- und pietätvoll durchzuführen.
- Ablauf von Erdbestattungen
- Ablauf von Trauerfeiern zur Feuerbestattung
- Gebühren für eine Erdbestattung
- Gebühren für eine Trauerfeier zur Feuerbestattung
Verwaltung
Öffnungszeiten der zuständigen Verwaltung im Waldfriedhof - Alter Teil:
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Telefon: 089/ 23 199 343
Fax: 089/ 23 199 349
E-Mail: waldfriedhof-alter-teil@muenchen.de