
Waldfriedhof Solln

Waldfriedhof Solln
Der Waldfriedhof Solln wurde 1937 von der Gemeinde Solln errichtet. Schon ein Jahr später wurde Solln nach München eingemeindet.
Der Friedhof wurde nach Plänen des Architekten Bruno Biehler angelegt. Der Haupteingang liegt in der Mitte der Südseite. Die am Eingang liegende Gebäudegruppe aus kirchenartiger Friedhofshalle mit Wandmalereien sowie die Nebenanlage sind in die Bayerischen Denkmalliste eingetragen.
Im Waldfriedhof Solln gibt es etwa 3.100 Gräber. Das Friedhofsgelände umfasst eine Fläche von 7,29 Hektar.
Der Waldfriedhof Solln ist nicht ständig besetzt und wird durch den Waldfriedhof - Alter Teil verwaltet.
Öffnungszeiten
November bis Februar: 8 bis 17 Uhr
März: 8 bis 18 Uhr
April bis August: 8 bis 20 Uhr
September bis Oktober: 8 bis 19 Uhr

Grabstätten im Waldfriedhof Solln
Im Waldfriedhof Solln gibt es Erdgrabstätten, Urnenerdgrabstätten, Urnennischen sowie Bestattung unter Bäumen.
Hinsichtlich der Grabarten, Grabgebühren, Grabgrößen und Bestattungsmöglichkeiten sind die Friedhofssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt München in der jeweils aktuellen Fassung maßgeblich.
Erdgräber und Urnenerdgräber
Erdgräber und Urnenerdgräber werden durch die Inhaberin oder den Inhaber des Grabes angelegt, gepflegt und unterhalten. Die Pflege kann die Inhaberin oder der Inhaber des Grabes auch bei einer Friedhofsgärtnerei in Auftrag geben.
Nach Genehmigung des Denkmalplans durch das Grabmalbüro kann auf Wunsch ein Grabmal angebracht werden.
Im Waldfriedhof Solln gibt es folgende Erdgräber und Urnenerdgräber:
- Erdgrab in erster Reihe
- Erdgrab in zweiter oder folgenden Reihen
- Mauergrab
- Anlagengrab
- Waldgrab
- Urnenerdgrab in erster Reihe
- Urnenerdgrab in zweiter oder folgenden Reihen
- Urnenwaldgrab
Die Ruhezeit im Waldfriedhof Solln beträgt zehn Jahre. Für Kinder gelten kürzere Ruhezeiten. Nach einem Sterbefall muss jede Grabstätte mindestens für die Dauer der Ruhezeit erworben werden.
Die konkrete Bestattungsmöglichkeit in einem Erdgrab und Urnenerdgrab ist abhängig von der Anzahl, der Reihenfolge und dem Zeitpunkt der hier bereits stattgefundenen Beerdigungen.
Je nach Lage im Waldfriedhof Solln ist eine Erdgrabstätte und Urnenerdgrabstätte auch als Doppel- und Mehrfachgrab erhältlich, mit einer größeren Grabfläche und weiteren Bestattungsplätzen.
Urnennischen
Urnennischen sind schlichte und würdevolle Grabstätten ohne gärtnerische Anlage. Im Friedhof Waldfriedhof Solln gibt es Urnennischen mit Deckplatte für
- eine Urne
- zwei Urnen
- vier Urnen
Für Urnennischen, die durch ihre architektonische, künstlerische oder landschaftliche Gestaltung besonders hervorgehoben sind, erhöht sich die Grabnutzungsgebühr um 50 Prozent.
Ein Namensschild mit den Daten der verstorbenen Person kann am Bestattungsplatz angebracht werden. Die Grabanlage ist für Hinterbliebene gedacht, die selbst keine Grabpflege und keinen Grabunterhalt durchführen können oder wollen. Ein individueller Grabschmuck am Grabplatz kann in diesen Anlagen nicht angebracht werden.
Bestattung unter Bäumen
Urnenbestattungsplätze unter Bäumen werden ebenfalls im Waldfriedhof Solln angeboten. Konventionelle Grabstätten sind in diesen Bereichen nicht vorhanden. Das Grabnutzungsrecht für eine Grabstätte „Bestattung unter Bäumen“ kann bei einem aktuellen Sterbefall erworben werden.
Es gibt Grabplätze an einem „Gemeinschaftsbaum“. Pro Baum können bis zu acht Urnen beigesetzt werden. Die Beisetzung erfolgt in verrottbaren Urnen. Auf Wunsch wird eine Namenstafel der verstorbenen Person am Baum angebracht.
Um den naturnahen Charakter der Bereiche zu bewahren, können an den Grabplätzen und in den betreffenden Sektionen keinerlei Grabschmuck und Kerzen abgelegt werden.

Dienstleistungen für den Waldfriedhof Solln
Für alle Dienstleistungen ist die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt München in der jeweils aktuellen Fassung maßgeblich.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten gerne und helfen bei Fragen und Anliegen weiter.
Folgende Dienstleistungen werden im Waldfriedhof Solln angeboten:
- Erwerb eines Grabnutzungsrechts ("Grabkauf")
- Grabumschreibung und Grabverlängerung
- Durchführung von Sargbestattungen und Urnenbestattungen
Erwerb eines Grabnutzungsrechtes ("Grabkauf")
Grabnutzungsrechte für den Waldfriedhof Solln können bei einem aktuellen Sterbefall erworben werden.
Zusätzlich muss zum Zeitpunkt des Todesfalls ein Hauptwohnsitz entweder
- der Erwerberin, des Erwerbers des Grabnutzungsrechts oder
- der verstorbenen Person
im Bestattungsbezirk Waldfriedhof Solln gegeben sein.
Es besteht freie Grabwahl, sofern zum jeweiligen Zeitpunkt in der jeweiligen Grabart ein entsprechendes Grab frei ist.
Für einen Grabkauf im Waldfriedhof Solln wird um Terminvereinbarung in der Verwaltung des zuständigen Waldfriedhofs - Alter Teil gebeten.
Öffnungszeiten der zuständigen Verwaltung im Waldfriedhof - Alter Teil:
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Telefon: 089/ 23 199 343
E-Mail: waldfriedhof-alter-teil@muenchen.de
Fragen und Auskünfte zu Grabmälern und Grabfundamenten werden im Grabmalbüro fachkundig und gebührenfrei beantwortet.
Grabumschreibung und Grabverlängerung
Die Umschreibung zu Lebzeiten einer Grabinhaberin, eines Grabinhabers ist nur auf direkte Familienangehörige möglich. Die Umschreibung nach Ableben der Grabinhaberin, des Grabinhabers erfolgt aufgrund schriftlicher Verfügung oder nach der gesetzlichen Reihenfolge.
Grabstätten auf den Städtischen Friedhöfen München können nach Ablauf des Grabnutzungsrechts beliebig oft und beliebig lange verlängert werden.
Öffnungszeiten für Fragen zu Grabumschreibungen und Grabverlängerungen in der zuständigen Verwaltung des Waldfriedhofs - Alter Teil:
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Telefon: 089/ 23 199 287 und 23 199 264
Fax: 089/ 23 199 349
E-Mail: sfm-gv-wat.gsr@muenchen.de
Durchführung von Sargbestattungen und Urnenbestattungen
Sargbestattungen und Urnenbestattungen werden, soweit es möglich ist, nach den Wünschen der Auftraggeberin, des Auftraggebers der Bestattung durchgeführt.
Es ist den Städtischen Friedhöfen München ein großes Anliegen, jede einzelne Beerdigung und Trauerfeier würde- und pietätvoll durchzuführen.
Verwaltung
Öffnungszeiten der zuständigen Verwaltung im Waldfriedhof - Alter Teil:
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Telefon: 089/ 23 199 343
Fax: 089/ 23 199 349
E-Mail: waldfriedhof-alter-teil@muenchen.de