
Riemer See

Allgemeines
Als nicht der EU gemeldetes Badegewässer war der Riemer See seit 2008 als sog. „Bademöglichkeit“ eingestuft, die nicht unter die BayBadeGewV fiel und nur auf Grundlage des § 16 Infektionsschutzgesetz (IfSG) überprüft werden konnte.
Angesichts der Beliebtheit des Riemer Sees bei den Münchner Bürgerinnen und Bürgern wurde die mikrobiologische Kontrolle der Wasserqualität des Riemer Sees an den bestehenden beiden Probenahmestellen (Nord- und Südufer) fortgesetzt. Ende 2011 erfolgte zudem die offizielle Anmeldung des Riemer-Sees als EU-Badegewässer (Südufer, Badestrand Süd), so dass die Überwachung der Wasserqualität ab der Badesaison 2012 analog der einschlägigen Vorgaben vorgenommen wird. Die Wasserqualität des Riemer Sees und der weiteren sieben offiziellen Münchner Badeseen wird in der Badesaison von Mitte Mai bis Mitte September monatlich untersucht. Die aktuellen Ergebnisse der Wasserqualität werden anschließend veröffentlicht. Badegäste sollen dadurch rechtzeitig vor Infektionsrisiken gewarnt werden.

Badegewässerqualität
Grundsätzlich setzt die Bewertung der Badegewässerqualität der EU-Badeplätze eine spezielle Konformitätsberechnung voraus, die auf den Untersuchungsergebnissen der letzten vier Jahre basiert.
Im Jahr 2015 erfüllte der Riemer See erstmals diese Voraussetzung. Entsprechend den Ergebnissen der o. g. Konformitätsberechnungen und den einschlägigen Vorgaben für die Bewertung/Einstufung von EU-Badeplätzen war die Badegewässerqualität im Riemer See auch für die Badesaison 2019 erneut als "ausgezeichnet" einzustufen und mit dem links stehenden Symbol zu kennzeichnen.