Förderrichtlinie Energieeinsparung (FES) 2019

Das Förderprogramm Energieeinsparung (FES) ist zum 4. Oktober 2022 ausgelaufen.

Laufzeitende Förderrichtlinie FES 2019

Das Förderprogramm Energieeinsparung (FES) ist zum 4. Oktober 2022 ausgelaufen. Falls Sie vor dem 4. Oktober 2022 einen Antrag im FES gestellt haben, finden Sie auf dieser Seite Informationen, hilfreiche oder notwendige Dokumente, welche Sie für die Erstellung des Verwendungsnachweises benötigen.

 

Verzögerungen bei der Antragsabwicklung

Das Team der Förderlinien »Förderprogramm Energieeinsparung (FES)« und dem »Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)« ringt derzeit – aufgrund des hohen Arbeitsvolumens – mit seinen Kapazitäten. Gründe hierfür sind das hohe Antragsaufkommen, die parallel dazu gelaufene Entwicklung des neuen Förderprogramms Klimaneutrale Gebäude (FKG), der Weiterentwicklung des Förderportals FÖMIS sowie einer angespannten Personalsituation. Dies sind die Gründe, welche inzwischen zu einem erheblichen Antragsstau geführt haben und aus dem derzeit lange Wartezeiten für die Antragstellenden resultieren. Das Team der Förderprogramme arbeitet allerdings daran, den entstandenen Überhang so schnell wie möglich abzuarbeiten.

Aus der angespannten Arbeitssituation resultiert aber auch, Verfahrensabläufe weiter durch Digitalisierung zu straffen und neue, vereinfachte Wege zu beschreiten – etwa bei der Antragsstellung, Mittelbindung, Prüfung der Verwendungsnachweise und Ausbezahlung der Fördermittel. So wird die Antragsabwicklung zukünftig im FKG völlig papierlos über das Förderportal FÖMIS erfolgen.

Durch diese Maßnahmen und der Rekrutierung weiteren Personals wird sich die Wartezeit für die Antragstellenden künftig deutlich reduzieren.

Wir bedanken uns für ihr Verständnis und ihre Geduld.

Keine Antragstellung im FES mehr möglich

Nach dem 4.10.2022 können Sie im FES keinen Antrag mehr stellen, da das FES durch das neu aufgelegte Förderprogramm klimaneutrale Gebäude (FKG) abgelöst wurde. Gleichwohl können sie sich mit Klick auf den unten stehenden Link im Förderportal einloggen und Informationen über den Status Ihres laufenden FES-Antrags erhalten.

Bitte beachten Sie, dass das Förderportal nicht für die Nutzung mit mobilen Endgeräten optimiert ist.

Richtlinie und Hinweis

Alle Informationen zum FES finden Sie im Richtlinienheft »Münchner Förderprogramm Energieeinsparung«.

Bitte beachten Sie die Möglichkeit der steuerlichen Geltendmachung von Investitionskosten bei energetischen Sanierungsmaßnahmen bei selbstgenutztem Wohneigentum Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vom 21. Dezember 2019.
Wir weisen darauf hin, dass die Inanspruchnahme einer Steuerermäßigung nach Paragraf 35 c EStG für energetische Maßnahmen dann nicht möglich ist, wenn Zuschüsse für vergleichbare Maßnahmen nach dem Förderprogramm Energieeinsparung (FES) in Anspruch genommen werden.
Sie haben somit die Wahl, ob Sie die FES-Förderung oder die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen.

Antrag gestellt - und jetzt?

Nach Abschluss der Baumaßnahmen müssen für jeden Antragspunkt die erforderlichen Nachweise vollständig eingereicht werden. Eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen sowie fachliche Infoblätter finden Sie auf dieser Seite weiter unten unter »Ckecklisten« und »Formblätter«.

Maßnahme abgeschlossen - wie geht es weiter?

Einreichung der Unterlagen

Nach Abschluss der Baumaßnahmen müssen für jeden Antragspunkt die erforderlichen Nachweise vollständig eingereicht werden.

Die Unterlagen können entweder persönlich oder per Post in Papierform gesammelt im Bauzentrum München eingereicht werden oder per E-Mail (fes.rku@muenchen.de) an das Team FES gesendet werden.

Eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen bieten die »Checklisten«. Diese können als Inhaltsverzeichnis verwendet werden. Maßnahmenübergreifende Unterlagen wie zum Beispiel Pläne oder Wohnflächenberechnungen müssen nur einmal eingereicht werden. Eine Rückgabe der eingereichten Unterlagen ist nicht möglich. Wichtige Unterlagen sollten daher nur als Kopie eingereicht werden.

FAQs - Fragen und Antworten zum FES 2019

Maßnahmen können sowohl bei der Errichtung von Gebäuden (Neubauten) als auch bei energetischen Modernisierungen von bestehenden Gebäuden (Bestandsbauten) gefördert werden. Eine Förderung ist nur für bauaufsichtlich genehmigte Gebäude innerhalb des Stadtgebiets der Landeshauptstadt München möglich.

Standorte von der PLZ 80331 bis hin zu PLZ 81929 gehören zum Stadtgebiet München.

Laut Richtlinie sind folgende Personen antragsberechtigt:

- Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer

- Betreiberinnen und Betreiber der Anlage

Zudem muss der Antrag immer von derjenigen bzw. demjenigen, die/der die Investition tätigt, gestellt werden. Genaue Informationen dazu sind in der Richtlinie zu finden.

Wenn gleichzeitig Fördermittel aus dem FES und aus Förderprogrammen Dritter (z. B. KfW, BAFA, 10.000 Häuser Programm) in Anspruch genommen werden, müssen die Vorgaben aus den anderen Programmen hinsichtlich der Kumulierbarkeit der Fördermittel eingehalten werden.

Nach der Registrierung mit Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse müssen Sie alle notwendigen Angaben zur Person, Gebäude und zu den Fördermaßnahmen in die Maske eingetragen. Mit einem Klick auf den Button „Antrag einreichen“ wird der Antrag an die Förderstelle gesendet. Umgehend bekommen Sie eine Eingangsbestätigung in Ihrem Postfach auf dem Fördermittelportal.

Laut der Richtlinie dürfen Aufträge erst nach der Antragstellung vergeben werden. Sobald der Antrag online eingereicht ist, erhalten Sie in Ihrem Postfach eine Eingangsbestätigung. Unsere Mitarbeiter*innen prüfen danach Ihren Antrag auf formelle Richtigkeit und kontaktieren Sie, wenn Klärungsbedarf besteht. Ansonsten werden die Fördermittel für Sie reserviert. Sie bekommen erneut eine Nachricht im Förderportal, dass die Mittel für Sie reserviert sind. Nach Erhalt dieser Nachricht können die Maßnahmen in Auftrag gegeben werden.

Ja. Nachdem der Antrag online eingereicht ist, wird eine Bestätigung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der online übermittelten Daten als PDF Datei generiert. Die Bestätigung muss unterschrieben und per Post im Bauzentrum München eingereicht werden.

Als Antragsdatum gilt das Datum der online Eingangsbestätigung. Diese erhalten Sie in Ihrem Postfach auf dem Fördermittelportal umgehend nachdem sie den Antrag online eingereicht haben.

Der Antrag ist zwei Jahre ab Antragstellung gültig.

Anträge mit den Antragspunkten „Passivhaus“, „Münchner Gebäudestandard 2019“ und „Münchner Sanierungsstandard 2019“ sind ab Antragstellung drei Jahre gültig.

Eine Fristverlängerung zur Abgabe der Unterlagen kann schriftlich (per E-Mail, Post oder Fax), formlos beantragt werden.

Eine Verlängerung ist auf maximal drei Jahre ab Antragstellung möglich.

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