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Fahrradabstellplatzsatzung

Die neue Fahrradabstellplatzsatzung (FabS)
Am 10. Juli 2020 hat die Landeshauptstadt München eine neue Fahrradabstellplatzsatzung (FabS) erlassen, die seit dem 1. Oktober 2020 in Kraft ist.
Bauvorhaben, die ab diesem Zeitpunkt zur Genehmigung eingereicht werden, müssen die nach der neuen Satzung festgelegte Zahl an Fahrradabstellplätzen mit dem Bauantrag nachweisen. Für Vorhaben im Freistellungsverfahren gilt der Zeitpunkt der Anzeige bei der Lokalbaukommission als Stichtag. Bei Änderungsanträgen zu einem noch nicht abgeschlossenen Genehmigungsverfahren kann gegebenenfalls nachträglich der Nachweis von Fahrradabstellplätzen nach der neuen FabS erforderlich werden.