
Sind Hornissen gefährlich?

Wissenswertes aus der Unteren Naturschutzbehörde
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Lokalbaukommission, Untere Naturschutzbehörde, erreichen eine Vielzahl von Anfragen auf Beseitigung und Umsiedlung von Hornissennestern in Rollladenkästen, Dachstühlen, Gartenhäusern.
Dabei ist unsere größte soziale Faltenwespe völlig unbegründet als aggressiv und gefährlich verrufen und wird allzu oft verfolgt und deren einjähriger Bau zerstört. Aus diesem Grund informiert die Untere Naturschutzbehörde über den Umgang mit Hornissen.
Hornissen sind für die Natur aber auch für den Menschen sehr nützliche Tiere; die Arbeiterinnen erbeuten eine Vielzahl von „schädlichen“ Insekten wie Mücken, Fliegen, Wespen (ca. 500 Gramm pro Tag und Nest) und leisten damit einen deutlichen Beitrag zur Bekämpfung von Forst- und Gartenschädlingen. Noch vor etwa 30 Jahren waren Hornissen in Deutschland häufig, doch die Bestände sind eingebrochen und die Art vom Aussterben bedroht. Die Ursachen hierfür sind die Lebensraumzerstörung, Entnahme hohler Bäume, Pestizide und die Verfolgung aus oft unbegründeten Ängsten. Um das Überleben zu sichern, wurden Hornissen unter Schutz gestellt und ohne Genehmigung dürfen sie nicht getötet und ihre Nester zerstört werden. Da Hornissen außerhalb des Nestbereichs (ca. 3-4 Meter) eher scheu und fluchtbereit sind, besteht keine Gefahr grundlos angegriffen zu werden. Hornissen sind dämmerungsaktiv und lassen sich leicht durch ein Zimmerlampe irreleiten. Mit einem günstigen Fliegennetz für die Fenster können solche Konflikte im Vorfeld schon vermieden werden. Hornissen haben auch kein Interesse an süßen Nahrungsquellen und ein etwaiger Stich ist nicht gefährlicher oder giftiger als der einer Wespe oder Biene.
Ist aus nachvollziehbaren Gründen (z.B. Nestbau in der Wohnung) die Entnahme des Nestes nötig, so kann die Untere Naturschutzbehörde eine Befreiung erteilen. Ein Antragsformular finden Sie unten. Das Formular mit einer Schilderung der Probleme (ggf. mit Fotos) schicken Sie bitte an die aufgedruckte Adresse.