
Kennzeichnungspflicht

Anmeldung von artengeschützten Tieren
Der Trend, geschützte Tiere zu halten, wird immer größer. Damit steigt leider auch die Zahl der illegalen Einfuhren aus dem Ausland. Meist werden diese illegal eingeführten Tiere der freien Wildbahn entnommen.
Seit dem 1. Januar 2001 fordert der Bundesgesetzgeber bei etwa 60 Prozent der Reptilien und zirka 95 Prozent der geschützten Vogelarten die Kennzeichnung der Tiere, um sie als Eigentum des Besitzers eindeutig erkennen zu können. Mit Hilfe der Kennzeichnung ist nachvollziehbar, welches Tier vom Halter angemeldet wurde. Bei Kontrollen ist mittels der Kennzeichnung erkennbar, dass es sich immer noch um dasselbe Tier handelt. Bei der Unteren Naturschutzbehörde können Sie sich erkundigen, ob Ihr artengeschütztes Tier gekennzeichnet werden muss.

Bei Vögeln erfolgt die Kennzeichnung mittels Ring oder Transponder, bei Reptilien mittels Transponder oder Fotodokumentation.

Der Transponder ist eine reiskorngroße Metallkapsel mit einer Chipnummer, die dem Tier unter die Haut eingesetzt wird.

Die Fotodokumentation muss die individuellen Merkmale des Tieres eindeutig erkennen lassen. Eine Anleitung zur Fotodokumentation kann bei der Unteren Naturschutzbehörde angefordert werden.