
Allgemeine Informationen

Lebensräume für Tiere und Pflanzen schützen
Das Bundesnaturschutzgesetz ermöglicht es, in bebauten und unbesiedelten Bereichen Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schützen, um deren Schönheit, Eigenart und Vielfalt zu erhalten und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sicherzustellen. Gleichzeitig sollen aber auch Flächen zur Erholung in der Natur sichergestellt werden.
So gibt es in der Stadt München Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und kleinere geschützte Flächen, so genannte Landschaftsbestandteile.
Neben diesem flächenhaften Schutz können aber auch Einzelschöpfungen der Natur, zum Beispiel Einzelbäume oder Baumgruppen, als Naturdenkmale unter Schutz gestellt werden.
Auf europäischer Ebene wurden zur Schaffung eines zusammenhängenden ökologischen Netzes ("Natura 2000") besonders wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen als sogenannte FFH-Gebiete an die EU gemeldet. FFH steht für "Fauna-Flora-Habitat".
Zudem gibt es gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz, die allein aufgrund ihrer Artenzusammensetzung als ökologisch besonders wertvolle Flächen geschützt sind.
Derzeit gibt es in München folgende Schutzgebiete:
- vier Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 714 Hektar (2,3 % der Stadtfläche)
- 18 Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 4.798 Hektar (15,4 % der Stadtfläche)
- 47 geschützte Landschaftsbestandteile mit einer Gesamtfläche von 175 Hektar (0,56 % der Stadtfläche)
- 99 Naturdenkmale mit 183 Einzelbäumen