
Verteilung der FFP2-Schutzmasken an bedürftige Münchner Bürger*innen

So werden die Masken verteilt
Das Sozialreferat hat mit der Verteilung und dem Versand von rund 500.000 FFP2-Schutzmasken an bedürftige Münchner Bürger*innen begonnen.
Wegen der Corona-Pandemie müssen Bürger*innen ab dem 15. Lebensjahr bayernweit seit dem 18. Januar 2021 eine FFP2-Schutzmaske in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr tragen.
Die Verteilung der Schutzmasken in der Landeshauptstadt ist wie folgt geregelt:
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Bürger*innen, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XI (Hartz IV, Grundsicherung) beziehen, erhalten vorerst einmalig 5 Masken, die per Post zugeschickt werden.
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Obdachlose Menschen, Asylbewerber*innen und Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe (ab 15 Jahren) erhalten ebenfalls einmalig 5 Masken, die Ausgabe erfolgt über die Einrichtungen.
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Pflegende Angehörige erhalten einmalig 3 Masken für die Hauptpflegeperson gegen Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen. Die Masken werden voraussichtlich ab der vierten Kalenderwoche in den Sozialbürgerhäusern und Alten- und Service-Zentren (ASZ) ausgegeben.
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Inhaber*innen des grauen Münchenpasses erhalten in den Sozialbürgerhäusern und und Alten- und Service-Zentren jeweils fünf Masken bei Vorlage des Passes. (Inhaber*innen des gelben Passes erhalten Sozialleistungen nach SGB II / SGB XII und die Masken per Post, siehe oben)