
Ermäßigungen auf städtische Ferienangebote

Allgemeine Informationen
Wir möchten, dass alle Kinder und Jugendlichen, die Lust dazu haben und im Stadtgebiet von München leben, an unseren Ferienangeboten teilnehmen können.
Eine Ermäßigung des Teilnahmepreises ist oft möglich.
Ermäßigungsmöglichkeiten
Geschwisterermäßigungen
Wenn mehrere Kinder aus einer Familie an einer Ferienfreizeit oder bei Zirkus Simsala teilnehmen, kann das jüngere Geschwisterkind 10 Prozent Ermäßigung und jedes weitere Kind 20 Prozent Ermäßigung auf den Teilnahmebetrag erhalten. Bitte den Anmeldebogen dementsprechend ausfüllen.
Ermäßigung des Teilnahmebetrags
Der Teilnahmebetrag kann durch städtische Zuschüsse reduziert werden.
Zuschuss bei Leistungsbezug
Der Teilnahmebetrag reduziert sich bei Ferienfreizeiten auf je 6,- Euro pro Tag und bei Zirkus Simsala auf je 3,50 Euro pro Tag. Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte den einzelnen Projektbeschreibungen in unserem Heft. Dieser Betrag ist direkt bei München Ticket zu bezahlen und stellt zugleich die Anmeldegebühr dar. Bitte reichen Sie hierfür den aktuellen Leistungsbescheid ein.
Zuschüsse sind möglich, wenn Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit (ALG II), Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen werden. Des Weiteren können für Kinder oder Jugendliche, die in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung (§ 34 SGB VIII) leben, Zuschüsse beantragt werden.
Wird ein Zuschuss bei Leistungsbezug gewährt, ist keine Geschwisterermäßigung möglich. Die städtischen Zuschüsse sind nachrangig zu gesetzlichen Leistungen wie beispielsweise dem „Bildungspaket“ zu gewähren.
Zuschuss bei geringem oder mittlerem Einkommen nach § 53 AO
Die monatliche Brutto-Einkommensgrenze, welche durch Addieren der einzelnen Einkommensgrenzen errechnet wird, darf im Monat nicht überschritten werden.
Brutto-Einkommensgrenzen:
- Erwachsene, alleinstehende/ alleinerziehende Person: 2.185,00 Euro
- Erwachsene, Ehegatten, Lebenspartnerschaften oder eheähnliche Gemeinschaften: 1.572,00 Euro
- pro Kind bis 5 Jahre: 1000,00 Euro
- pro Kind von 6 bis 13 Jahre: 1.232,00 Euro
- pro Jugendlichem 14 bis 17 Jahre: 1.324,00 Euro
- volljährige Person im Haushalt ab 18 Jahre: 1.392,00 Euro
(Stand 01.01.2018, Änderungen möglich)
Einzureichen sind:
- sämtliche Brutto-Einkommensgrenze (beispielsweise Renten, Arbeitseinkommen, Elterngeld, Landeserziehungsgeld, Betreuungsgeld, Wohngeld, Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Praktika, Mini-Job, etc.)
- Nachweis über das Kindergeld
- Unterhaltsleistungsnachweis
- schriftliche Aufstellung über alle im Haushalt lebenden Personen mit Altersangabe (formlos)