
Ambulante Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe
Allgemeine Informationen
Übersicht über die ambulanten Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe
Die Teilnahme an allen folgenden Angeboten ist kostenfrei. Die Teilnahmebedingungen werden im Vorfeld mit der Jugendgerichtshilfe abgeklärt.
Wenn du vor oder während einem Kurs krank wirst, dann musst du dich umgehend bei der Kursleitung melden und ein Attest bringen.
Sozialer Trainingskurs für Jungen zum Thema „Gewalt und Aggression“ (STK)
Der soziale Trainingskurs ist ein Angebot für männliche Jugendliche und Heranwachsende, die durch Aggressions- und Gewaltdelikte erstmalig massiv oder mehrfach straffällig geworden sind.
Zielgruppe
Die Altersstruktur der Teilnehmer umfasst 16 bis 21 Jahre. Das Höchstalter kann durch die Differenz von Verurteilung und Beginn der Maßnahme auch über 21 Jahre liegen.
Ausschlusskriterien
- Behandlungsbedürftige Suchtmittelabhängigkeit
- Schwerwiegende psychische Störungen
- Geringe Deutschkenntnisse
- Sexualstrafen
- Organisierte Kriminalität
- Teilnehmer, die keine Grundmotivation erkennen lassen
Ziel
Ziel ist die Verringerung der Gewaltbereitschaft der Teilnehmer und das Erlernen alternativer Verhaltensweisen in Konfliktsituationen.
Nachfolgende Themen werden aus diesem Grund bearbeitet:
- Bestimmung von Aggressivitätsauslösern
- Kosten-Nutzen-Analyse von Gewalt
- Selbstbild der Teilnehmer
- Verharmlosung aggressiven Handelns
- Opferempathie der Teilnehmer entwickeln
- Erkennen und Respektieren eigener Grenzen und der Grenzen anderer
- Thematisieren der jeweiligen Subkultur der Teilnehmer
- Reflexion gewaltfördernder Bedingungen wie z.B. Alkohol
- Praktische Unterstützung realistischer, konstruktiver Lebenspläne der Teilnehmer
Methoden, die zum Einsatz kommen
- Tatauseinandersetzung
- Provokationstests im Gruppengeschehen
- Rollenspiele, Planspiele, psychodramatische Elemente
- Interaktionsübungen
- Einsatz von Video und anderen Medien
- Erlebnispädagogik
- Peergroup-Education
- Einzelarbeit und Beratungen
- Kooperation mit anderen Behörden und Fachstellen bei Bedarf
Der soziale Trainingskurs erstreckt sich über einen Zeitraum von 3 Monaten.
Das Angebot umfasst zwei Vorgesprächstermine, einen Einführungstag, 7 Abendtermine (2-stündig), einen Workshop (3-stündig), einen erlebnispädagogischen Tag, sowie mindestens 3 weitere Einzelgespräche.
Die Teilnahme wird im Rahmen eines Urteils im Jugendgerichtsverfahren auferlegt.
Sozialkompetenztraining für Mädchen und junge Frauen (SKT)
Das Angebot richtet sich an Mädchen und junge Frauen im Alter von 14 bis 21 Jahren.
Ablauf
- Vorgespräch
- 5 themenzentrierte Abende
- Zwischengespräch
- Erlebnispädagogisches Wochenende
- Nachgespräch
Die Jugendlichen und jungen Frauen lernen in diesem Training ihre Stärken und Grenzen neu kennen. Mit Rollen- und Interaktionsübungen werden gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien und positive Kommunikationsmuster erarbeitet und im geschützten Rahmen der Gruppe ausprobiert und reflektiert.
Allein oder in Kleingruppen werden Lebens- und Berufsperspektiven erstellt und traditionelle Rollenzuschreibungen hinterfragt.
Wir arbeiten lösungsorientiert und lenken unseren Fokus auf die inneren und äußeren Ressourcen der Jugendlichen und jungen Frauen. Ergänzt wird unser Ansatz durch Visualisierung- und Körperübungen. Diese tragen zur Entwicklung eines positiven Körpergefühls bei und dienen der Stärkung von individuellen Fähigkeiten.
Die Teilnahme wird im Rahmen eines Urteils im Jugendgerichtsverfahren auferlegt.
Gruppendynamisches Wochenende (GDW)
Das Angebot richtet sich an Mädchen und junge Frauen im Alter von 14 bis 21 Jahren.
Ablauf
- Vorgespräch
- Erlebnispädagogisches Wochenende
- Nachgespräch
Diese Themen werden bearbeitet
- Auseinandersetzung mit der Straftat
- Aggressionen, Frustration, Wut
- Selbstschutz und Abgrenzung
- Gruppen- und Einzelarbeit
Die Teilnahme wird im Rahmen eines Urteils im Jugendgerichtsverfahren auferlegt.
Korrekt im Web
Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene (männlich und weiblich) im Alter von 14 bis 21 Jahren
Ziele
Das Soziale Training Korrekt im Web 2.0 schult das Verhalten und den künftigen Umgang mit dem Medium Internet und klärt die Zielgruppe auf. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen praktisch angeleitet und gezielt unterstützt werden, um sie zu einem kompetenten Handeln und Verhalten im Internet (Web 2.0) anzuregen, dieses beizubehalten und gegebenenfalls auch selbst an Andere weiter zu vermitteln.
- Die Jugendlichen kennen am Ende der Maßnahme die verschiedenen Straftatbestände, welche es im Zusammenhang mit der Internetnutzung gibt
- Die Jugendlichen haben bis zum Abschluss der Maßnahme eine Präventionsstrategie für sich entwickelt, um zukünftig verantwortungsvoll mit dem Medium Internet (Web 2.0) umzugehen
- Die Jugendlichen haben am Ende der Maßnahme ihre Kompetenzen im Bereich der Medien ausgebaut
Ablauf
ein Vorgespräch, im Stadtjugendamt
ein Wochenende (Samstag und Sonntag, jeweils von 10 bis 16 Uhr), im Café Netzwerk
ein Nachgespräch, im Stadtjugendamt
Kooperationspartner:
Café Netzwerk, Luisenstraße 11, 80333 München
medienpädagogische Facheinrichtung des Kreisjugendrings – München Stadt
Zum einen wird die Teilnahme im Rahmen eines Urteils im Jugendgerichtsverfahren auferlegt.
Zum anderen kann bei erkennbarem Bedarf über die Schulsozialarbeit oder von den einzelnen Sozialbürgerhäusern zugewiesen werden.
Einzelberatungen
Es werden 3-5 Einzelberatungen angeboten. Bei Bedarf können weitere freiwillige Gespräche in Anspruch genommen werden.
Mit unserer Unterstützung und Begleitung setzen sich Mädchen und Jungen intensiv mit ihren Problemen auseinander. Gemeinsam werden, unter Einbeziehung der persönlichen und sozialen Ressourcen, individuelle Lösungen erarbeitet.
Die Teilnahme wird im Rahmen eines Urteils im Jugendgerichtsverfahren auferlegt.
Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)
Der Täter-Opfer-Ausgleich gibt den Konflikt an diejenigen zurück, die tatsächlich davon betroffen sind. Aus dem Strafverfahren wird dann eine außergerichtliche Konfliktschlichtung.
Beschuldigten und Geschädigten soll dabei die Möglichkeit gegeben werden, mit Hilfe von geschulten Vermittlerinnen eine befriedigende Regelung ihres Konfliktes herbeizuführen.
Ziele
- Aussprache und Klärung des Vorfalles zwischen den Beteiligten, um damit eine Befriedigung der Situation herbeizuführen
- Wiedergutmachung des entstandenen Schadens
Sind diese Ziele erfüllt, kann eine Strafmilderung oder eine Einstellung des Strafverfahrens angeregt werden.
Die Teilnahme wird von der Staatsanwaltschaft oder dem Jugendgericht angeregt.