
Unterhalt für Volljährige bis zum 21. Geburtstag

Allgemeine Informationen
Als junge/r Volljährige/r haben Sie bis zum 21. Geburtstag Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Stadtjugendamt München bei der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen gegenüber Ihren Eltern (§ 18 Absatz 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch), wenn Sie im Stadtgebiet München wohnen.
Wir beraten und unterstützen Sie insbesondere zu folgenden Themen:
- Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche (Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit)
- Erstberechnung von Unterhaltsansprüchen bzw. Neuberechnung des Unterhalts ab Volljährigkeit sowie weitere Schritte zur Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs
- Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs durch Pfändungsmaßnahmen
- Verjährung, Verwirkung von Unterhaltsrückständen und Insolvenzverfahren
- Sozialleistungen für junge Volljährige in Schul- oder Berufsausbildung.
Ansprechpartner
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen der/des jungen Volljährigen.
Telefonnummern der Volljährigenberatung:
A - I, Frau Grocholl: Tel. 089 233-67504 (Mo, Di, Do)
J - M, Frau Holfert: Tel. 089 233-67468 (Mo, Mi)
N - Sch, Herr Dimmler: Tel. 089 233-67453 (Mo, Mi)
Sd - Z, Herr Höhn: Tel. 089 233-67467 (Mo, Fr)
Bitte vereinbaren Sie vorab mit uns einen Beratungstermin, damit wir uns für Sie Zeit nehmen können per Telefon oder Fax-Formular (PDF, 83 KB) oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Forschungsprojekt der Ludwigs-Maximilian Universität zum Volljährigenunterhalt
An der Ludwig-Maximilian-Universität München findet derzeit ein Forschungsprojekt zur Situation junger Volljähriger bei der Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche statt. Hierfür werden noch Teilnehmer*innen gesucht. Wenn Sie Interesse daran haben, entnehmen Sie nähere Informationen bitte dem folgenden Link:
Du und Deine Geschichte interessieren mich! (PDF, 152 KB)
» Datenschutzhinweise nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO (PDF, 30 KB)