
München-Pass
Aktueller Hinweis!
Ihr München Pass ist abgelaufen?
Wenn Sie den München-Pass für die ermäßigte Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel brauchen (IsarCard S oder vergünstigte Tageskarten), benötigen Sie unbedingt einen gültigen gelben oder grauen München-Pass. Bitte gehen Sie sofort in Ihr Sozialbürgerhaus bzw. zum Amt für Wohnen und Migration, wenn Ihr gelber oder grauer München-Pass abgelaufen ist und lassen Sie ihn verlängern. Falls Sie noch einen alten grünen München-Pass haben, lassen Sie sich bitte einen neuen gelben oder grauen München-Pass ausstellen.

Was ist der München-Pass? Und was ist ab Januar 2020 neu?
Der München-Pass bietet Münchner Bürger*innen mit geringem Einkommen und Wohnsitz in München eine Vielzahl von Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme von städtischen und nicht städtischen Einrichtungen.
Neu ab 02.01.2020 ist das Aussehen des Passes und auch der Kreis der Personen, die einen München-Pass bekommen können, wird erweitert.
Den München-Pass können folgende Münchner Bürger*innen bekommen,
- NEU:
Personen unter der für sie geltenden Münchner Armutsrisikogrenze (monatliches Nettoeinkommen) wie zum Beispiel:
Ein-Personenhaushalt 1.350 Euro
Zwei-Personenhaushalt 2.025 Euro
Familie mit 1 Kind unter 14 Jahre 2.430 Euro
Familie mit 1 Kind über 14 Jahre 2.700 Euro
(ausgenommen: Au-Pairs, Auszubildende, Studierende).
Zudem darf die Grenze des einzusetzenden Vermögens nicht überschritten werden.
- Bezieher*innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII),
- Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II (SGB II),
- Bezieher*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
- Bezieher*innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag und deren Familienangehörige.
- Personen mit geringem Einkommen, deren Einkommen den Bedarfssatz nach dem für sie anwendbaren Gesetz nicht übersteigt (ausgenommen: Au-Pairs, Auszubildende, Studierende. Der Bedarfssatz setzt sich aus Regelsatz beziehungsweise Regelleistung zuzüglich eventueller Mehrbedarf und zuzüglich Kosten der Unterkunft zusammen. Zudem darf die Grenze des einzusetzenden Vermögens nicht überschritten werden.
- Teilnehmende Personen am Freiwilligen Sozialen beziehungsweise Ökologischen Jahr, Freiwillige im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.
Er ermöglicht viele Vergünstigungen bei städtischen (unter anderem MVV, Museen, Sportstätten, Schwimmbäder) und nicht städtischen Einrichtungen (Kinos, Theater, Tierpark, und andere). Genaue Informationen, können Sie der Broschüre "München-Pass" (PDF, 1348 KB) entnehmen, die Sie auch in den Sozialbürgerhäusern erhalten.
Neue Angebote
Auch nach Drucklegung unserer Infobroschüre "München-Pass" erreichen uns immer wieder neue Ermäßigungsangebote, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten:
- Die TIMERIDE GmbH bietet für München-Pass-Inhaber von Montag bis Mittwoch vergünstigte Tickets für 9 Euro an der Tageskasse an. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter https://timeride.de/muenchen/
Benötigte Unterlagen
Den München-Pass erhalten Sie in Ihrem zuständigen Sozialbürgerhaus. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Entweder Bescheid über Leistungen nach dem SGB II oder XII, oder Bescheid vom Amt für Wohnen und Migration oder Bescheid von der Kindergeldkasse,
- oder Nachweise über Einkommen, Vermögen und Miete,
- oder Nachweis über Teilnahme Bundesfreiwilligendienst, am Freiwilligen Sozialen bzw. Ökologischen Jahr.
- Zusätzlich wird ein Passfoto benötigt.
Ausgenommen vom Bezug des München-Passes ist folgender Personenkreis:
Au-Pairs, Auszubildende, Studentinnen und Studenten

Fragen und Antworten zum neuen München Pass
Muss ich den München-Pass sofort austauschen?
Für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel mit ermäßigten Tagestickets oder mit der IsarCard S ist immer ein neuer München-Pass notwendig.
Ausnahme davon:
Die IsarCard S ist nach der MVV-Tarifreform (15.12.2019) nur noch mit dem neuen München-Pass erhältlich. Daher muss bei IsarCard S-Nutzer*innen der München-Pass ausgetauscht werden.
Wo kann ich meinen München-Pass tauschen?
Der Austausch erfolgt im jeweils zuständigen Sozialbürgerhaus und beim Amt für Wohnen und Migration.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Für den neuen München-Pass ist ein neues Lichtbild erforderlich. Ebenso ist der alte München-Pass mitzubringen.
Wo erhalte ich weitere Informationen über den München-Pass?
Weitere Informationen auch zum ausgeweiteten Personenkreis und den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte der München-Pass-Broschüre (PDF, 1348 KB) im Internet.