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Telefonhilfe im Rahmen der Altenhilfe
Ziel der Telefonhilfe
Ziel dieser Hilfeart ist es, allein lebenden Menschen, die aus altersbedingten Gründen am regelmäßigen Verlassen der Wohnung gehindert sind, die Möglichkeit zu geben,
- so lange als möglich in der eigenen Wohnung zu leben,
- Kontakt mit Verwandten und Bekannten aufrecht zu erhalten und
- die Sicherheit zu haben, im Notfall Hilfe herbei rufen zu können.
Anspruchsvoraussetzungen
- Vollendung des 65. Lebensjahres
und - allein lebend und keine in nächster Nähe wohnenden Angehörigen (dies kann nachgewiesen werden durch eine schriftliche Erklärung, die Sie unterschreiben)
und - aus altersbedingten Gründen am regelmäßigen Verlassen der Wohnung gehindert (eine ärztliche Bestätigung oder ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G, aG oder H reichen hierfür aus)
Welche Leistungen sind möglich?
Im Rahmen der Telefonhilfe ist folgende Unterstützung möglich:
- die Übernahme der Anschlussgebühr
- und ein Zuschuss zur monatlichen Grundgebühr
Informationen zur Höhe der möglichen Zuschüsse erhalten Sie in Ihrem zuständigen Sozialbürgerhaus.
► Hier finden Sie grundsätzliche Informationen zur Altenhilfe.