
Städtisches Förderprogramm zur Verbesserung der Situation...

...in der ambulanten und teilstationären Pflege in München
Ambulante Pflegedienste sowie Tages- und Nachtpflegeinrichtungen mit Geschäftssitz im Stadtgebiet München können entsprechend der Vorgaben des Stadtrates Förderungen für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie für Supervisionen erhalten.
Zweck der Förderung
Der Sozialausschuss der Landeshauptstadt München stellte erstmals im Jahr 2001 Haushaltsmittel zur Verfügung, um Maßnahmen wie zum Beispiel Qualifikation und Fortbildung, Supervisionen für Fach- und Hilfskräfte in der ambulanten Pflege zu fördern.
Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind pflegespezifische Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (zum Beispiel Schulungen zu den Expertenstandards oder auch die Weiterbildung zur Gerontopsychiatrischen Fachkraft) sowie Supervisionen. Aktuell wird dieses Programm mit einer jährlichen Gesamtsumme von 200.000 Euro bezuschusst.
Leitlinien
Maßgebliche Ausführungen, zum Beispiel zu den Fördervoraussetzungen, Art und Umfang der Förderungen, Anspruchsberechtigung und Antragsverfahren, finden Sie in den Leitlinien (PDF, 145 KB) zur Förderung von Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung und Supervision für ambulante Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen.
Verfahren
Alle ambulanten Pflegedienste sowie Tages- und Nachtpflegeinrichtungen mit Geschäftssitz in München können einen Antrag auf Förderung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und Supervisionen stellen, wenn sie die Fördervoraussetzungen entsprechend der Leitlinien erfüllen. Die Anträge sind vor Beginn der jeweiligen Maßnahmen im laufenden Kalenderjahr zu stellen. Hierzu werden bei der Antragstellung bereits folgende Unterlagen, Formblätter benötigt:
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen:
- Antragsformular Fortbildung (PDF, 109 KB)
- Qualifikationsnachweis
- Schulungsunterlagen
- Auszahlungsantrag Fortbildung (PDF, 61 KB)
Supervisionen:
- Antragsformular Supervision (PDF, 78 KB)
- Qualifikationsnachweis
- Schulungsunterlagen
- Auszahlungsantrag Supervision (PDF, 60 KB)
Der Antrag (leserlich, vollständig ausgefüllt und mit Originalunterschrift) muss vor Beginn der Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme oder der Supervision schriftlich (auf dem Postweg, per Fax) bei der Landeshauptstadt München eingegangen sein. Genauso ist ein Qualifikationsnachweis der Fortbildnerin, des Fortbildners oder der Supervisorin, des Supervisors im Vorfeld vorzulegen.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und deutlich lesbare Anträge bearbeitet werden können.
Nach erfolgter Maßnahme ist die Rechnung der Supervisorin, des Supervisors oder des Bildungsträgers sowie eine Teilnahmeliste mit Benennung der Vor- und Zunamen sowie der entsprechenden Qualifikation mit Unterschrift oder das entsprechende Teilnahme-Zertifikat in Kopie vorzulegen. Die Fördermittel können erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen ausbezahlt werden.