
Pflegeüberleitung

Aufgabe der Pflegeüberleitung
Sie unterstützt und begleitet Menschen bei ihrem Einzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung. Bereits im 1998 hat der Münchner Stadtrat hierfür ein freiwilliges Förderprogramm bewilligt, an dem derzeit 52 von 59 Einrichtungen München teilnehmen.
Die Pflegeüberleitung, eine examinierte Pflegefachkraft, nimmt hier insbesondere folgende Aufgabe wahr:
- Beraten und informieren
- Organisieren und Koordinieren des Einzugs in die Pflegeeinrichtung
- Begleiten in der Eingewöhnungszeit
- Informationsübergabe an das Pflegeteam
Konzept Pflegeüberleitung 2018
Das aktuelle Konzept „Pflegeüberleitung“ (PDF, 412 KB) basiert auf der ersten Fassung aus dem Jahr 2010. Im Rahmen von Workshops im Jahr 2016 wurde es gemeinsam mit den Pflegeüberleitungen überarbeitet und 2017 mit den Geschäftsführungen der Münchner Heimträger abgestimmt.
Wer kann einen Personalkostenzuschuss für die Pflegeüberleitung erhalten?
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen finden in den Leitlinien (PDF, 129 KB) alle Voraussetzungen, die für die Beantragung eines Zuschusses erfüllt sein müssen.