
UN-Behindertenrechtskonvention

Der 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK
Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Der 2. Aktionsplan der Landeshauptstadt München zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) besteht aus 34 Maßnahmen. Sie sollen dazu beitragen, die Situation von Menschen mit Behinderungen im Alltag weiter zu verbessern. Ein wichtiges Ziel ist, Barrieren abzubauen und die Zugänglichkeit zu gesellschaftlichen Lebensbereichen für Menschen mit Behinderungen zu erhöhen.
Die Maßnahmen des 2. Aktionsplans erstrecken sich auf acht unterschiedliche Themenbereiche:
- Frühe Förderung, Schule, formale Bildung
- Gesundheit
- Arbeit, Beschäftigung
- Mobilität, Bauen, Wohnen
- Erholung, Freizeit, Kultur, Sport, Tourismus
- Recht, Freiheit, Schutz
- Selbstbestimmte Lebensführung, soziale und finanzielle Sicherheit, Familie, persönliche Assistenz
- Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben
So geht es bei den einzelnen Maßnahmen zum Beispiel um inklusive Förderangebote an Schulen, um eine neue Beschilderung von Münchner U-Bahnhöfen, damit dort die barrierefreien Wege leichter zu finden sind oder um Rollstuhltaxis. Auch der Einbau von Induktionsanlagen in den Tourist-Informationen, die die Kommunikation zwischen Beschäftigten und Menschen mit Hörbehinderung verbessern oder besserer Gewaltschutz von Mädchen und Frauen mit Behinderungen sind Teil des Maßnahmenpakets des 2. Aktionsplans.
Erarbeitet wurde der Aktionsplan von Fachleuten aller städtischen Referate, vom Behindertenbeirat und vom Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt. Außerdem konnten Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Öffentlichkeitskampagne Ideen und Vorschläge für Maßnahmen des 2. Aktionsplans einbringen. Der Stadtrat hat das erarbeitete Maßnahmenpaket des 2. Aktionsplans im April 2019 einstimmig beschlossen. Das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK im Sozialreferat berät und unterstützt bei der Umsetzung der Maßnahmen.
Hier können Sie die Broschüre des 2. Aktionsplans als barrierefreie PDF-Datei herunterladen.
Weitere Informationen zum 2. Aktionsplan und rund um das Thema Inklusion in der Landeshauptstadt München finden Sie auf www.muenchen-wird-inklusiv.de/aktionsplan.
Der 1. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK
Der 1. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Katalog von 47 Maßnahmen aus sehr unterschiedlichen Bereichen. Er soll dazu beitragen, die Situation von Menschen mit Behinderungen im Alltag zu verbessern und fasst die Ziele und Maßnahmen der Landeshauptstadt München zusammen. Damit trägt der Aktionsplan zur Inklusion bei, also zur vollen gesellschaftlichen Teilhabe aller Menschen in allen Lebensbereichen.
Es geht zum Beispiel um den Ausbau der integrativen Plätze in der Kindertagesbetreuung oder um gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen. Die Einrichtung einer gynäkologischen Fachambulanz für Frauen mit Mobilitätseinschränkung ist ebenso Thema im Aktionsplan wie ein spezielles Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche, die von seelischer Behinderung bedroht sind. Weitere Maßnahmen betreffen bessere Pflegeangebote für gehörlose Menschen, die Ausbildung von Nachwuchskräften mit Behinderungen in der Stadtverwaltung oder inklusive Projekte im Sport. Außerdem enthält der Aktionsplan Maßnahmen in puncto Qualitätsstandards für barrierefreies Bauen oder barrierefreie Ausstellungstechnik in Museen.
Der 1. Aktionsplan wurde von Fachleuten aller städtischen Referate gemeinsam erarbeitet. Auch der Behindertenbeirat und der Behindertenbeauftragte der Landeshauptstadt München wirkten mit. Um die Vorgaben der UN-BRK umfassend umzusetzen, wurden die verschiedenen Themenbereiche der UN-Behindertenrechtskonvention in elf Handlungsfelder aufgeteilt.
Im Sommer 2013 hat der Münchner Stadtrat diesen Aktionsplan beschlossen. Die meisten Maßnahmen sind bereits umgesetzt oder laufen noch.
» Übersicht der Maßnahmen des 1. Aktionsplans
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Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Hintergrund der Münchner Aktionspläne ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie wird auch als UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bezeichnet. Die UN-BRK beschreibt die bereits existierenden und allgemein anerkannten Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen. Zentrale Zielsetzung der Behindertenrechtskonvention ist die volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft und deren Einbeziehung in die Gesellschaft. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, gesellschaftliche Bedingungen zu schaffen, die niemanden ausschließen und die die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen berücksichtigen.
Seit 2009 ist die UN-BRK auch für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich.