Kosten für einen Kita-Platz

Elternbeiträge in Münchner Kindertageseinrichtungen: Das kosten Sie Besuch und Verpflegung in Krippe, Kindergarten, Hort oder Tagesheim.

Gebühren für städtische Kitas

Ihr Kind geht in eine Kindertageseinrichtung der Landeshauptstadt München? Dann zahlen Sie eine monatliche Kita-Gebühr, die sich aus der Besuchsgebühr und dem Verpflegungsgeld zusammensetzt.

Besuchsgebühr

Die Höhe der Besuchsgebühr richtet sich nach der Einrichtungsart, die Ihr Kind besucht. Es gibt jeweils eine Gebührentabelle für Krippenkinder sowie für Schulkinder in Horten und Tagesheimen. Die Betreuung im Kindergarten ist in der Regel gebührenfrei (Ausnahme siehe in der „Broschüre: Gebühren städtische Kitas“).
Sie müssen lediglich das Verpflegungsgeld zahlen. Die Gebühren gelten entsprechend auch in den Häusern für Kinder.

Die Betreuungszeit ist der zweite wichtige Berechnungsfaktor: Je mehr Zeit Ihr Kind täglich in der Kita verbringt, desto mehr müssen Sie zahlen.

Zudem sind die Gebühren nach den Einkünften der Sorgeberechtigen gestaffelt: Liegen Ihre gemeinsamen Einkünfte bei bis zu 80.000 Euro im Jahr, können Sie eine Ermäßigung beantragen. Es ist auch eine Geschwisterermäßigung möglich, wenn Sie für mehr als ein Kind Kindergeld beziehen. Soziale Notlagen oder besondere finanzielle Belastungen können auch berücksichtigt werden.

Hier gibt es weitere Informationen zu den Gebührenermäßigungen für städtische Kitas.

Unter einer bestimmten Einkommensgrenze können Sie auch das Bayerische Krippengeld über das Zentrum Bayern für Familie und Soziales beantragen: Elternbeiträge für Kinder ab einem Jahr werden mit bis zu 100 Euro monatlich bezuschusst.

Verpflegungsgeld

Ihr Kind isst in der Kita? Dann zahlen Sie zusätzlich zu den Besuchsgebühren ein Verpflegungsgeld.

Die Höhe des Verpflegungsgeldes richtet sich nach der Einrichtungsart. Bei Kinderkrippen spielt auch die Buchungszeit eine Rolle. Die Standard-Berechnung geht davon aus, dass Ihr Kind an 20 Tagen im Monat am Essen teilnimmt.
Eltern, die aktuell Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können bei der Zentralen Gebührenstelle zusätzlich zur Befreiung von der Besuchsgebühr eine vollständige Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehungsweise der wirtschaftlichen Jugendhilfe beantragen. Diese Kostenübernahme gilt für alle Altersbereiche und Einrichtungsarten. Dazu ist ein aktueller Bescheid über den Leistungsbezug erforderlich.
Weitere Ermäßigungsmöglichkeiten für das Verpflegungsgeld finden Sie in der Broschüre zu Kindertageseinrichtungsgebühren.

Bescheid und Zahlung

Sie erhalten von der Zentralen Gebührenstelle des Referats für Bildung und Sport einen Gebührenbescheid über die errechneten Kosten. Wenn Sie einen Widerspruch gegen Ihren Bescheid eingelegt haben oder bereits eingereichte Unterlagen noch nicht im Bescheid berücksichtigt wurden, müssen Sie die Gebühren dennoch zahlen. Warten Sie auf den neuen Bescheid der Zentralen Gebührenstelle. Zuviel gezahlte Beträge sind dort als Minderung ausgewiesen. Diese kann dann zurückerstattet oder verrechnet werden.
Die Gebühren werden jeweils zum 20. des Folgemonats von Ihrem Konto abgebucht. Für Fragen zum Zahlungsverkehr, etwa zum Lastschrifteinzug, zu Fälligkeiten, Mahnungen, Ratenzahlungen sowie für Auskünfte zu Rückerstattungen und Verrechnungen wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse der Stadtkämmerei.

Entgelte bei freien Trägern

Ihr Kind geht in eine nicht-städtische Tageseinrichtung? Dann gibt Ihnen der jeweilige Träger der Einrichtung Auskunft über die anfallenden Kosten. (Auch das Verpflegungsgeld wird vom jeweiligen Träger selbst bestimmt.)

  • Elternbeiträge in Einrichtungen der Münchner Förderformel
    Wenn Ihre Kita an der Münchner Förderformel teilnimmt, gelten auch dort die Gebührenregelungen der städtischen Einrichtungen. Ob eine Einrichtung der Münchner Förderformel angehört, erfahren Sie beim jeweiligen Träger. Zum 1. September 2024 wird die Münchner Förderformel durch ein neues Kita-Fördersystem abgelöst. Alle Informationen dazu finden sie hier.
  • Elternbeiträge bei Eltern-Kind-Initiativen im EKI-Plus-Fördermodell
    Wenn Ihre Einrichtung am Eki-Plus-Fördermodell teilnimmt, gelten auch dort die Gebührenregelungen der städtischen Einrichtungen. Ob eine Einrichtung am Eki-Plus-Fördermodell teilnimmt, erfahren Sie beim jeweiligen Träger.
  • Zuschuss zu Gebühren für nicht-städtische Kitas
    Wenn Sie einen besonderen wirtschaftlichen Bedarf nachweisen, können auch Beiträge für den Besuch von Kitas freigemeinnütziger und sonstiger Träger erstattet werden. Hierzu wenden Sie sich an die Wirtschaftliche Jugendhilfe in Ihrem Sozialbürgerhaus. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe informiert auch online: Beratung zu Kita-Kosten (Gültig bis 1. September 2024) oder Beratung zu Kita-Kosten (Gültig ab 1. September 2024)

Unter einer bestimmten Einkommensgrenze können Sie auch das Bayerische Krippengeld über das Zentrum Bayern für Familie und Soziales beantragen: Elternbeiträge für Kinder ab einem Jahr werden mit bis zu 100 Euro monatlich bezuschusst.

Kontakt

  • Referat für Bildung und Sport

    Geschäftsbereich KITA
    Zentrale Gebührenstelle

Ähnliche Artikel

  • Formen der Kinderbetreuung

    Öffentlich oder privat organisiert, in der Kita oder zu Hause – in München gibt es viele Arten der Kinderbetreuung. Welche passt zu Ihnen und Ihrem Kind?

  • Elternbeteiligung in der Kita

    Im Elternbeirat mitarbeiten, den Kita-Alltag unterstützen, an Befragungen und Bildungsangeboten teilnehmen – so können Sie sich in einer städtischen Kita engagieren.