Zensus 2022 in München

Informationen rund um den Zensus

Allgemeines

In Deutschland wird der Zensus 2022 in Form einer registergestützten Bevölkerungszählung durchgeführt, die durch eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. „Registergestützt“ bedeutet, dass in erster Linie Daten aus bereits vorhandenen Verwaltungsregistern - insbesondere aus den Melderegistern - genutzt werden. Da jedoch nicht alle Angaben aus den Melderegistern präzise und aktuell sind, wird in einer Stichprobe ein Teil der Bevölkerung direkt befragt. Da bekannt ist, dass das Meldeverhalten in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften besonders unzureichend ist, findet hier eine Vollerhebung statt. In München werden im Rahmen der Personenerhebung des Zensus 2022 circa 175.000 Personen befragt. Zensusstichtag ist der 15. Mai 2022.

Der Zensus 2022 ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder arbeiten zusammen, sie bereiten die Befragung vor und koordinieren eine einheitliche und termingerechte Durchführung. Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind zuständig/verantwortlich für die Einrichtung und den Betrieb von Erhebungsstellen zur örtlichen Durchführung der Personenerhebung.

Die Daten, die beim Zensus erhoben werden, dienen als Grundlage für zahlreiche politische Entscheidungen von Bund, Ländern und Gemeinden auf den Gebieten Wirtschaft, Soziales, Wohnungswesen, Raumordnung, Verkehr, Umwelt und Arbeitsmarkt.
Die Einwohnerzahlen sind in vielen Rechtsvorschriften als maßgebliche Grundlage für wichtige Rechtsfolgen enthalten, zum Beispiel bei der Einteilung von Wahlkreisen bei Bundestagswahlen, dem bundesstaatlichen sowie dem kommunalen Finanzausgleich und bei der Berechnung der Sitze in den kommunalen Vertretungskörperschaften (Gemeinde- oder Stadtrat). Die Ergebnisse des Zensus zur Demografie bilden die Basis für eine bedarfsgerechte Planung von beispielsweise Kindergärten, Schulen, Studienplätzen, Sozialwohnungen sowie Alten- und Pflegeheimen. Zusätzlich stellen die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung eine wichtige Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen in der städtebaulichen Entwicklung sowie der Raumpolitik dar.

Aktuelles

Die Befragungen im Rahmen des Zensus 2022 sind abgeschlossen und die Erhebungsstelle München ist geschlossen.
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder arbeiten derzeit an der Aufbereitung und Qualitätssicherung der Daten.
Die Ergebnisse des Zensus werden voraussichtlich im März 2024 veröffentlicht.

Informationen zum Zensus 2022

Logo des Zensus 2022 als Schriftzug mit zählenden Balken in schwarz rot gelb

2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Bei dieser Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Politik, Verwaltung und Wirtschaft brauchen Informationen über die Einwohnerzahl, Erwerbstätigkeit und den Gebäude- und Wohnungsbestand als Planungs- und Entscheidungsgrundlage. Aus diesem Grund wird alle zehn Jahre ein Zensus durchgeführt, um aktuelle Zahlen zu erhalten. Der zehnjährige Turnus ist für alle Länder der europäischen Union gemäß EU-Verordnung vorgeschrieben. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.

Informationen für Auskunftspflichtige

Im Rahmen der Haushaltebefragung wird nur ein Teil der Bevölkerung befragt. Hier wird eine Stichprobe von Anschriften gezogen und das Ergebnis auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet. Die Auswahl der Anschriften erfolgt auf der Grundlage eines mathematischen Zufallsverfahrens. Alle an der zum Stichtag an einer Stichprobenanschrift lebenden Personen sind zu befragen.

Die Befragung im Rahmen der Haushaltsstichprobe und an Wohnheimen führen ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte/Interviewer*innen durch. Wichtig: Die Erhebungsbeauftragten weisen sich als solche aus. Die Interviewerinnen und Interviewer kündigen den Befragungstermin im Vorfeld schriftlich an. Sollten Sie Fragen in Bezug auf Ihren Erhebungsbeauftragten haben, können Sie die Erhebungsstelle unter der Telefonnummer 089 233 82155 kontaktieren.

Die Befragung an Gemeinschaftsunterkünften (Die Bewohner*innen dort führen in der Regel keinen eigenen Haushalt, zum Beispiel Alten- und Pflegeheime.) wird direkt durch das Personal der kommunalen Erhebungsstellen durchgeführt. Hierzu werden die Einrichtungsleitungen kontaktiert. Diese sind verpflichtet gesammelt Auskunft für alle Bewohner*innen der Unterkunft zu geben.
Die Befragung im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung erfolgt zentral durch das Bayerische Landesamt für Statistik. Für Anfragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte telefonisch 0911 21552 87400 oder per E-Mail: gwz@statistik.bayern.de direkt dorthin.

Die Erhebungsbeauftragten (Interviewer*innen) werden von den kommunalen Erhebungsstellen mit größtmöglicher Sorgfalt ausgewählt, geschult und bestellt. Die Kommunen haben große Erfahrung bei der Auswahl von ehrenamtlich Tätigen wie zum Beispiel auch Wahlhelfern. Es ist gesetzlich festgelegt, dass die Interviewerinnen und Interviewer beim Zensus die „Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit" bieten müssen, sie müssen sich zur Geheimhaltung und zum Datenschutz verpflichten. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.
Die Erhebungsstelle verschafft sich einen persönlichen Eindruck, ob die Voraussetzungen zur Aufnahme der Tätigkeit vorliegen.  Bei Zweifel an der Vertraulichkeit, Verschwiegenheit oder Eignung können Erhebungsbeauftragte jederzeit aus der ehrenamtlichen Tätigkeit entlassen werden.

Zudem weisen wir darauf hin, dass im Zuge der Zensus-Befragung:
- die Erhebungsbeauftragten nicht in die Wohnung gelassen werden müssen.
- Fragen zur politischen Gesinnung oder Einkommen nicht im Fragebogen enthalten sind.

Datenschutz ist für uns beim Zensus weit mehr als eine gesetzliche Pflicht, denn die amtliche Statistik lebt vom Vertrauen und der Akzeptanz der Bevölkerung. Wie bei allen amtlichen Statistiken werden auch beim Zensus 2022 Datenschutz und Informationssicherheit großgeschrieben.

Laut Paragraf 16 Bundesstatistikgesetz sind auf den Zensus bezogene Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse von den bediensteten Personen, die mit der Durchführung des Zensus betraut sind, sowie von den Erhebungsbeauftragten geheim zu halten. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.

Zusätzlich gilt das Rückspielverbot. Die persönlichen Angaben der Befragten müssen streng geheim gehalten werden und dürfen weder an private noch an staatliche Institutionen weitergegeben werden. In der Praxis heißt das, dass zwar Daten aus den Registern der Einwohnermeldeämter an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder übermittelt werden dürfen, es aber nicht zulässig ist, nicht anonymisierte Angaben der Befragten an diese oder andere Institutionen zurückzuspielen. Wenn beim Zensus zum Beispiel festgestellt wird, dass eine Person in einer Gemeinde wohnt, ohne dort gemeldet zu sein, darf deren Name keinesfalls an die Gemeinde weitergegeben werden. Die Daten fließen also stets nur in eine Richtung - hin zur amtlichen Statistik. Diese gibt Einzeldaten nicht an Dritte weiter, auch nicht an andere Behörden außerhalb der Statistik.

Personenidentifizierende Daten werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt von Ihren weiteren Angaben getrennt und gelöscht, sodass keinerlei Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind.

Datenschutz und Informationssicherheit entsprechen den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den Vorgaben (BSI Standards 200, IT-Grundschutz-Kompendium) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Nach vorheriger Terminankündigung suchen die Erhebungsbeauftragten die Haushalte auf, um die Befragungen durchzuführen. Die Interviews können an der Haustür erfolgen.
Im Regelfall wird das Interview persönlich durchgeführt und der Erhebungsbeauftragte vermerkt Ihre Daten mithilfe eines Tablets. Alternativ kann der Fragebogen auf Papier ausgefüllt werden oder Sie können mithilfe einer IDEV-Kennung die Befragung online durchführen. Eine Befragung dauert ungefähr fünf bis zehn Minuten.
Grundsätzlich sind alle auskunftspflichtigen Personen eines Haushalts befugt, Auskünfte auch für die jeweils anderen Personen des Haushalts zu erteilen, sofern ihnen die Angaben bekannt sind.

Neben Namen, Geburtsdatum, Geschlecht und Familienstand werden unter anderem auch die Staatsangehörigkeit und die Wohnsituation (Anzahl gemeldeter Personen pro Wohnung) erfasst. Bei einem Teil der Haushalte werden darüber hinaus „Strukturmerkmale“ wie Ausbildung und Beruf eingeholt.

Freiwillige Erhebungen sind in der Regel nicht repräsentativ und führen daher zu wenig verlässlichen Ergebnissen. Der Gesetzgeber hat deshalb im Zensusgesetz 2022 eine Auskunftspflicht für alle Befragungen beim Zensus vorgeschrieben.

Falls Sie im Rahmen des Zensus 2022 in München auskunftspflichtig bei einem der Erhebungsteile sind, möchten wir Sie recht herzlich bitten: Unterstützen Sie uns für unser München!

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung!

Zensus während der Corona-Pandemie

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sind sich die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder der besonderen Situation bei der Durchführung des Zensus 2022 bewusst. Die persönlichen Befragungen erfolgen nach den geltenden gesetzlichen Infektionsschutzvorgaben. Die Befragungen sind kurz, kontaktarm und können an beziehungsweise vor der Tür erledigt werden. Die Erhebungsbeauftragten sind auch hier verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften zum Infektionsschutz und auch zum Datenschutz einzuhalten. Bei Bedenken gegenüber einem persönlichen Interview stehen alternative Meldewege zur Verfügung. Sofern das Infektionsgeschehen im Mai 2022 eine persönliche Befragung nach Maßgabe der Infektionsschutzvorgaben und unter Anwendung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen nicht zulassen sollte, ist eine telefonische Befragung der Auskunftspflichtigen vorgesehen.

Weitere Informationen und Kontakt

Landeshauptstadt München
Erhebungsstelle Zensus 2022
Schwanthalerstraße 68
80336 München
E-Mail: zensus@muenchen.de

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