Fahrzeug anmelden
Neuwagen, Gebrauchtwagen, ausländisches Kfz, Umschreibung, mehr...
In den Bürgerbüros des Kreisverwaltungsreferats (KVR) können Sie verschiedene Zulassungsvorgänge erledigen:
Folgende Zulassungsvorgänge können ausschließlich in der Kfz-Zulassungsbehörde durchgeführt werden:
Weitere Hinweise:
Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist stets im Original vorzulegen (Zulassungen und Umschreibungen bei denen die Zulassungsbescheinigung Teil II durch eine Bank oder Leasinggesellschaft übersandt wird, können ausschließlich in der Zulassungsstelle beantragt werden).
Wir bitten um Verständnis, dass in den Bürgerbüros keine Zulassungsdienste oder Fahrzeughändler bedient werden können.
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III Straßenverkehr Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Tel.: 089 233-96090
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr