Fahrzeug anmelden

Neuwagen, Gebrauchtwagen, ausländisches Kfz, Umschreibung, mehr...

 

Fahrzeug abmelden/ wieder anmelden

Abmelden, wieder anmelden vom bisherigen Halter, Altautoverordnung, mehr...

 

Änderung der Fahrzeugpapiere

Umzug, Namensänderung, technische Änderungen, mehr...

 

Hinweise zur Umweltzone

Feinstaubverordnung, Fahrverbot, Online-Antrag Feinstaubplakette, mehr...

 
 

Fahrzeugregister

Halterauskunft, Versicherungsauskunft, Gebühren, Halter- und Datenbestätigung, mehr...

 

Besondere Kennzeichen

Rotes Dauerkennzeichen, Kurzzeit-, Saison- und Ausfuhrkennzeichen, mehr...

 

Verlust/ Diebstahl

Amtliches Kennzeichen oder Fahrzeugpapiere verloren oder gestohlen, mehr...

 

Leasing/ finanzierte Fahrzeugbriefe

Benötigte Unterlagen, Fahrzeugbrief, Terminvereinbarung, Ansprechpartner, mehr...

 
 

Kfz-Zulassungen in den Bürgerbüros

In den Bürgerbüros des Kreisverwaltungsreferats (KVR) können Sie verschiedene Zulassungsvorgänge erledigen:

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei einem Umzug innerhalb der Stadt München
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Zulassung von Neufahrzeugen
  • Umschreibung von Fahrzeugen nach München und innerhalb Münchens mit oder ohne Halterwechsel
  • Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen
  • Zuteilung von Saisonkennzeichen / Änderung des Saisonzeitraumes
  • Außerbetriebsetzungen (nur bei vorhandenen gesiegelten Kennzeichenschildern und Fahrzeugpapieren)
  • Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausgabe von Feinstaubplaketten (für Münchner Fahrzeuge)
  • Nachstempelung von Kennzeichen

Folgende Zulassungsvorgänge können ausschließlich in der Kfz-Zulassungsbehörde durchgeführt werden:

  • Zulassungen und Umschreibungen von Fahrzeugen mit einer Betriebserlaubnis (z.B. Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger Arbeitsmaschinen)
  • Zulassung von Fahrzeugen, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt waren
  • Alle Zulassungsvorgänge bei denen eine Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss
  • Zulassungen und Umschreibungen von Oldtimerfahrzeugen
  • technische Änderungen am Fahrzeug
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und roten Dauerkennzeichen
  • Umkennzeichnungen nach Verlust von Kennzeichenschildern oder aufgrund eines Änderungswunsches
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren können ausschließlich durch die Fachdienststelle vorgenommen werden.

Weitere Hinweise:
Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist stets im Original vorzulegen (Zulassungen und Umschreibungen bei denen die Zulassungsbescheinigung Teil II durch eine Bank oder Leasinggesellschaft übersandt wird, können ausschließlich in der Zulassungsstelle beantragt werden).

Wir bitten um Verständnis, dass in den Bürgerbüros keine Zulassungsdienste oder Fahrzeughändler bedient werden können.

 

Kontakt

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Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat (KVR)

Hauptabteilung III Straßenverkehr Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Kartenstandpunkt Symbol

Eichstätter Straße 2
80686 München

Tel.: 089 233-96090

Öffnungszeiten

Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr