Fahrzeug anmelden
Neuwagen, Gebrauchtwagen, ausländisches Kfz, Umschreibung, mehr...
Im Bürgerbüro des Kreisverwaltungsreferats (KVR) oder in den Bürgerbüro-Außenstellen können Sie verschiedene Zulassungsvorgänge erledigen:
Voraussetzung für die Bearbeitung im Bürgerbüro ist, dass Sie die Zulassungsbescheingung Teil II im Original (außer bei Anschriftänderung) vorlegen können, keine technische Änderung am Fahrzeug zu dokumentieren ist und keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden muss. Kfz-Zulassungsdienste und Händler werden nur in der Kfz-Zulassungsbehörde bearbeitet.
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III Straßenverkehr Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Tel.: 089 233-96090
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr