Untere Bauaufsichtsbehörde

Für das Stadtgebiet München ist die Lokalbaukommission Untere Bauaufsichtsbehörde.

Bauantrag

Organisatorisch ist die Zuständigkeit in Baubezirke und Teams aufgeteilt, die sich an den Stadtbezirken orientieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um den Ablauf der Genehmigungsverfahren, stimmen die Stellungnahmen der Fachdienststellen und Gremien ab und erlassen die Bescheide. Sie sind zuständig für die Bauüberwachung, treffen die notwendigen Anordnungen zur Abwehr von Gefahren und sorgen für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften, sofern dies im öffentlichen Interesse erforderlich ist.

Ansprechpartner
Hier finden Sie über Ihren Stadtbezirk die für Sie zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

 

Weitere Informationen

 

Allgemeine Informationen zum Bauantrag

Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zum Bauantrag. Mehr

 

Bauvorlagen

Hier finden Sie eine Übersicht der Bauvorlagen. Mehr

 

Besondere Verfahren

Übersicht über die Besonderen Verfahren nach der Bayerischen Bauordnung. Mehr

 

Freistellungsverfahren

Freistellungsverfahren - Bauen ohne Baugenehmigung. Mehr

 
 

Beseitigung baulicher Anlagen

Die Beseitigung von Gebäuden und baulichen Anlagen ist grundsätzlich der Lokalbaukommission anzuzeigen. Mehr

 

Weitere Genehmigungen und Erlaubnisse

Hier finden sie eine Auflistung weiterer Genehmigungen und Erlaubnisse, die neben der Baugenehmigung erforderlich sein können. Mehr

 

Erläuterung zum Ausfüllen des Antragsformulars

Hier finden Sie Erläuterungen zum Ausfüllen des Antragsformulars und den notwendigen Unterschriften. Mehr

 

Dienststellen im Baugenehmigungsverfahren

Hier finden sie eine Auflistung und die Anschriften der im Baugenehmigungsverfahren beteiligten Dienststellen.
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