
Familiennachzug zu Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern und zu Staatsangehörigen aus Norwegen, Island und Liechtenstein: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten München
Sie kommen aus einem sogenannten Drittstaat und wollen zu einem Familienmitglied ziehen, das aus einem EU-Land oder Norwegen, Island oder Liechtenstein stammt.
Schon jetzt online erledigen ...
-
Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenVisumverfahren:
Bevor Sie als ausländischer Ehepartner/ eingetragener Lebenspartner oder Kind nach Deutschland reisen können, benötigen Sie ein Visum zum Familiennachzug. Dieses können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Heimatland beantragen. Sobald uns der Visumsantrag von der zuständigen Auslandsvertretung vorliegt, müssen Sie je nach Grund für den Familiennachzug noch weitere Unterlagen bei uns einreichen.Voraussetzungen1. Anmeldung des Wohnsitzes:
Wenn Sie in München ankommen, müssen Sie innerhalb einer Woche Ihren Wohnsitz im Kreisverwaltungsreferat-Bürgerbüro anmelden. Dort erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Diese Bestätigung wird häufig von anderen Behörden oder Institutionen als Nachweis verlangt, dass Sie in München gemeldet sind. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Internet unter www.buergerbuero-muenchen.de.
2. Aufenthaltskarte:
Nach der Einreise erhalten Sie in der Ausländerbehörde eine Aufenthaltskarte.
3. Arbeiten:
Familienangehörige von EU-Staatsangehörigen brauchen in der Regel keine Arbeitserlaubnis.
4. Daueraufenthaltsrecht:
Wenn Sie ununterbrochen und rechtmäßig hier leben, haben Sie nach fünf Jahren das Recht, auf Dauer in Deutschland zu bleiben. Hierzu können Sie eine Daueraufenthaltskarte beantragen.Benötigte Unterlagen
Für die Aufenthaltskarte:- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Biometrisches Passfoto (Fotoautomaten befinden sich in der Ausländerbehörde).
- Heiratsurkunde oder Urkunde über die Lebenspartnerschaft
- Geburtsurkunde Ihrer Kinder (falls erforderlich mit Apostille oder Legalisationsvermerk) Wenn keine internationale/ mehrsprachige Urkunde vorliegt: deutsche, beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer.
Ehepartner ist Arbeitnehmerin / Arbeitnehmer
- Bestätigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der aktuellen Beschäftigung
Ehepartner ist Selbständig / Freiberuflich- Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters) oder
- Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
Hinweis:
Im Einzelfall (zum Beispiel bei Unterhaltsgewährung) können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Daueraufenthaltskarte
Benötigte Unterlagen:- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie in der Ausländerbehörde)
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.BesonderheitenErlöschen des Daueraufenthaltsrecht:
Sie verlieren das Recht, auf Dauer hier zu bleiben, wenn Sie Deutschland für mehr als zwei Jahre verlassen. Informieren Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde, bevor Sie für längere Zeit in das Ausland ziehen. -
Formulare & Links
-
Online-Services
Antrag stellen -
Terminvereinbarung
Kontakt -
Formulare und Downloads
Antrag Daueraufenthalt (Karte, Bescheinigung) -
Auf muenchen.de
Bürgerbüro Datenschutzgrundverordnung -
Im Internet
Gewerbeangelegenheiten und Gaststätten Mitgliedsstaaten der EU und des EWR
-
-
Dauer & Gebühren
Gebührenrahmen22,80 Euro (Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte bis zum 24. Lebensjahr)
28,80 Euro (Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte nach Vollendung des 24. Lebensjahr) -
Allgemeine Informationen
Rechtliche GrundlagenEU-Freizügigkeitsgesetz
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Ruppertstraße 19
Eingang A
80337 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Ruppertstr. 19
80466 München
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch nur mit Termin
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr
Nur nach Terminvereinbarung