Kennzeichen für Elektrofahrzeuge (E-Kennzeichen)

Für bestimmte Elektrofahrzeuge können Sie ein sogenanntes E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen.

Voraussetzungen

  • Batterieelektrofahrzeuge (BEV)
  • von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (PHEV) – siehe auch Besonderheiten
  • Brennstoffzellenfahrzeuge

Benötigte Unterlagen

Bei bereits zugelassenen Fahrzeugen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
  • Kennzeichenschilder (bei bereits zugelassenen Fahrzeugen)
  • Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)

Bei Neufahrzeugen:

Beachten Sie bitte unsere Informationen zum Thema "Fahrzeug anmelden".

Fragen & Antworten

Bei Hybridfahrzeugen muss aus der Übereinstimmungsbescheinigung hervorgehen, dass das Fahrzeug eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine, eine Reichweite von mindestens 40 Kilometer erreicht. Für Fahrzeuge, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 erstmals zugelassen werden, beträgt die erforderliche Reichweite mindestens 30 Kilometer.

Bei Hybridfahrzeugen ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) wird eine gesonderte Bestätigung des Fahrzeugherstellers oder einer Prüfungsorganisation benötigt, dass das Fahrzeug von außen aufladbar ist, der CO²-Ausstoß maximal 50 Gramm pro Kilometer oder die Reichweite mit Elektroantrieb 30 Kilometer beträgt.


Ausgestaltung der Kennzeichen:

Eventuell ist eine Umkennzeichnung erforderlich, wenn die bisherige Buchstaben-/ Zahlenkombination aufgrund des „E“ hinter der Erkennungsnummer zu lang wird. Das E-Kennzeichen ist mit einem Saisonkennzeichen kombinierbar.


Die „E-Kennzeichen“ werden nur auf Antrag ausgegeben. Es besteht keine Pflicht zur Beantragung oder zum Austausch der bisherigen Kennzeichen.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

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Eichstätter Straße 2
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