Namensänderung in den Fahrzeugpapieren

Wenn sich der Name der Person oder die Firmenbezeichnung, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, ändert, muss dies in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.

Ihre Namensänderung müssen Sie vor Ort beantragen. Online ist dies noch nicht möglich.

Bitte wählen Sie in der Terminvereinbarung: Änderung der Fahrzeugpapiere.

Voraussetzungen

Bringen Sie (oder eine beauftragte Person) die vollständigen Fahrzeugpapiere zu Ihrem Termin mit. Eine Vollmacht ist nicht notwendig, wenn die beauftragte Person alle Unterlagen dabei hat.

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung
  • Bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung

bei Gewerbebetrieben:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • geänderte Gewerbeanmeldung (Gewerbeummeldung)
  • Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung)

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

ab 12,30 Euro
31,40 Euro, wenn eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich ist

Zahlungsarten

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