
Elektronischen Reiseausweis beantragen: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten München
Als Ersatz für einen Reisepass, können Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose einen Reiseausweis erhalten. Er kann beantragt werden, wenn es keine Möglichkeit gibt, einen Heimatpass zu beschaffen.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenFür den Antrag auf einen Reiseausweis müssen Sie persönlich vorbeikommen. Dies gilt auch für Kinder ab sechs Jahren. Eine eigenhändige Unterschrift ist ab zehn Jahren nötig.
Benötigte UnterlagenFür den Antrag:
- Vollständig ausgefüllter Antrag für einen Reiseausweis
- bisheriger amtlicher Ausweis
- biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie bei Bedarf im KVR)
- schriftliche Vollmacht
- Pass oder Ausweis (im Original) des Vollmachtnehmers
- Pass oder Ausweis (im Original) des Vollmachtgebers
Besonderheiten- Für den eReiseausweis werden zwei Fingerabdrücke mit einem Scanner elektronisch erfasst.
- Reiseausweise, die vor dem 28.6.2009 ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Wir empfehlen, sich wegen einer Verlängerung rechtzeitig bei der Ausländerbehörde zu melden.
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Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Antrag Reiseausweis Information zum biometrischen Passfoto -
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Datenschutzgrundverordnung Online-Auskunft Bearbeitungsstand
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Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitSechs bis acht Wochen
GebührenrahmenUnter 24 Jahren: 38 Euro
Über 24 Jahren: 60 Euro -
Allgemeine Informationen
Beim elektronischen Reiseausweis (eReiseausweis) werden das Passfoto und zwei Fingerabdrücke in einem Chip gespeichert.
Gültigkeitsdauer:
Bei Ausländern:- Für Personen unter 24 Jahren gilt der Reiseausweis maximal sechs Jahre,
- bei über 24-Jährigen ist er zehn Jahre gültig.
Bei Flüchtlingen und Staatenlosen:
- Der Reiseausweis gilt maximal drei Jahre.
Hinweise zur Abholung:
- Der Reiseausweis wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und kann nach vier bis sechs Wochen bei der Ausländerbehörde abgeholt werden. Ein Zusenden per Post ist nicht möglich.
- Sie können den elektronischen Reiseausweis nur zusammen mit Ihrem abzuholenden eAT abholen. Das bedeutet, falls Ihr eAT von der Bundesdruckerei noch nicht in der Ausländerbehörde eingegangen ist, können Sie Ihren eReiseausweis nicht abholen.
- Volljährige (mindestens 18 Jahre alt) können den Reiseausweis selber abholen oder sie können einer anderen Person (mindestens 14 Jahre alt) eine schriftliche Vollmacht geben, um den Reiseausweis für sie abzuholen.
- Bei Kindern und Minderjährigen (noch nicht 18 Jahre alt) darf der Reiseausweis nur von einem erziehungsberechtigten Elternteil abgeholt werden. Ein erziehungsberechtigtes Elternteil kann jedoch einer anderen Person, die mindestens 14 Jahre alt ist (auch dem eigenen Kind) eine schriftliche Vollmacht geben, den Reiseausweis abzuholen.
Rechtliche GrundlagenEU-Richtlinie 2252/2004 (Einführung eReiseausweis)
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten, Asylangelegenheiten
Seidlstraße 27
Eingang A
80335 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten, Asylangelegenheiten
Ruppertstr. 19
80466 München
Nur nach Terminvereinbarung