
Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer beantragen: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde München
Oldtimerfahrzeuge, die abgemeldet sind, können ein rotes Dauerkennzeichen erhalten. Damit dürfen (bei begründetem Bedarf) bestimmte Fahrten durchgeführt werden.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenDamit dürfen (bei begründetem Bedarf) folgende Fahrten durchgeführt werden:
- Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
- An- und Abfahrten zu den Oldtimerveranstaltungen
- Probe- und Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung
Voraussetzungen- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
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Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden:
München ist der Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung) - Das Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen.
- Ein spezielles Oldtimergutachten bestätigt, dass das Fahrzeug gut erhalten ist und weitgehend dem Originalzustand entspricht.
- Das Fahrzeug wird nicht mehr allgemein genutzt.
- Es muss ein Fahrtennachweisbuch geführt werden.
- Das Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) sein.
Benötigte Unterlagen- schriftlicher, formloser Antrag (mit Begründung des Bedarfs)
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Führungszeugnis beziehungsweise Europäisches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- aktuelle Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
- Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief) im Original
- bei Fahrzeugen ohne Zulassungsbescheinigung Teil II: Ursprungszeugnis
- Abmeldebescheinigung
- Eigentumsnachweis
- Oldtimergutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- bei mehreren Fahrzeugen: Auflistung der Fahrzeuge mit Fahrzeugdaten (Fahrzeugart, Fahrzeugident-Nr., Tag der Erstzulassung)
Änderung des Fahrzeugbestandes oder der persönlichen Daten:
Bitte legen Sie sämtliche bisherigen roten Fahrzeugscheine beziehungsweise das Fahrzeugscheinheft und das Fahrtennachweisbuch vor
sowie bei der Neuaufnahme von Fahrzeugen die jeweiligen zum Fahrzeug benötigten Unterlagen.
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Formulare & Links
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Terminvereinbarung
Online Terminvereinbarung -
Auf muenchen.de
Führungszeugnis Datenschutzgrundverordnung -
Im Internet
Kraftfahrtbundesamt- Auskunft aus dem Zentralregister
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmen192,90 Euro (zuzüglich Kennzeichenschilder)
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Allgemeine Informationen
Rechtliche GrundlagenFahrzeugzulassungsverordnung
Straßenverkehrszulassungsordnung
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80684 München
Nur nach Terminvereinbarung