Gewerbliche Abfallsammlungen und -beförderungen

Wer gewerbsmäßig gefährliche Abfälle sammeln oder befördern möchte, benötigt hierzu grundsätzlich eine abfallrechtliche Beförderungserlaubnis.

Beschreibung

Wer gewerbsmäßig gefährliche Abfälle sammeln oder befördern möchte, benötigt hierzu grundsätzlich eine abfallrechtliche Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Abfallanzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV).

Hiervon zu unterscheiden ist der noch bis 31.05.2014 erlaubnis- bzw. anzeigefreie sogenannte „Werksverkehr“, d.h. jede Sammlung oder Beförderung von Abfällen aus Anlass einer anderweitigen gewerblichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit wie der Eigentransport von Produktionsabfällen.

Die Behörde überprüft in erster Linie die Zuverlässigkeit und die Fachkunde des Antragstellers oder der Antragstellerin bzw. des Anzeigenden oder der Anzeigenden und der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen.

Hinweis: Gewerbsmäßige Sammler und Beförderer sind entsprechend § 55 Abs. 1 KrWG verpflichtet in Ausübung der Tätigkeiten auf öffentlichen Straßen sog. A-Schilder an den Fahrzeugen anzubringen. Diese müssen den Anforderungen des § 10 Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG) genügen.

Vor Erstellung der Antragsunterlagen empfehlen wir dringend ein tel. oder persönliches Beratungsgespräch.

Benötigte Unterlagen

Aufgrund einer neuen Rechtsgrundlage werden die Antragsformulare derzeit überarbeitet. Antragssteller*innen können sich telefonisch oder schriftlich an das Referat für Klima- und Umweltschutz wenden.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

50,- bis 5.000,- €; je nach Umfang der beantragten Genehmigung

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

§ 53 bzw. § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Abfallanzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Team Sondermüllüberwachung, Gewerbeabfallverordnung

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Team Sondermüllüberwachung, Gewerbeabfallverordnung

Bayerstraße 28a
80335 München

Fax: +49 89 233-47690

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Nach tel. Vereinbarung

Ähnliche Leistungen

Abfallerzeugernummer

Wenn bei nachweispflichtigen Abfallerzeugern jährlich mindestens zwei Tonnen gefährliche Abfälle anfallen, benötigen sie eine Abfallerzeugernummer.

Genehmigung für Abfallentsorgungsanlagen

Wer eine Anlage zum Behandeln, Umschlagen oder Lagern von Abfällen errichten oder betreiben möchte, benötigt dafür eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

Handeln und Makeln mit Abfällen

Wer gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen mit gefährlichen Abfällen handeln oder makeln möchte, benötigt eine abfallrechtliche Erlaubnis.

Verwendung tierischer Nebenprodukte

Wenn Sie als Einrichtungen zum Zweck der Ausbildung oder Forschung tierische Nebenprodukte benötigen, muss der Bedarf angemeldet werden.