
Baumfällung beantragen: Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Abt. 5 Naturschutz München
In München sind bestimmte Bäume durch die Baumschutzverordnung besonders geschützt. Das bedeutet, dass diese Bäume nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde gefällt oder zurückgeschnitten werden dürfen.
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Das Wichtigste in Kürze
Benötigte Unterlagen- Baumbestandserklärung und Baumbestandsplan im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren,
- Einzelfällungsantrag
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Formulare & Links
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Antrag außerhalb Baugenehmigungsverfahren Baumbestandserklärung -
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Baumschutz Häufige Fragen
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmen25 bis 3.500 Euro
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Allgemeine Informationen
In München sind bestimmte Bäume durch die Baumschutzverordnung besonders geschützt. Das bedeutet, dass diese Bäume nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde gefällt oder zurückgeschnitten werden dürfen. Bei Baumaßnahmen sind diese Bäume besonders zu schützen.
Die Münchner Baumschutzverordnung schützt folgende Bäume:
- alle Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr, gemessen in 1 m Höhe über dem Boden, sowie mehrstämmige Bäume, wenn 1 Stamm einen Stammumfang von mindestens 40 cm hat und die Summe aller Stämme mindestens 80 cm ergibt.
- Ausgenommen von der Baumschutzverordnung sind Obstbäume (dies trifft aber nicht auf Holzbirne, Holunder, Hasel und Walnuss zu).
- Ersatzbäume (auch mit geringerem Stammumfang), die für entfernte geschützte Bäume festgesetzt und gepflanzt wurden.
Rechtliche GrundlagenBayerische Bauordnung, Baumschutzverordnung, Naturschutzgesetz
Kontakt
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Abt. 5 Naturschutz
Blumenstraße 28b
80331 München
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Abt. 5 Naturschutz
Blumenstr. 28b
80331 München
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