
Kostenfreiheit des Schulweges beantragen: Referat für Bildung und Sport, Gast- und Vertragsschulwesen, Kostenfreiheit des Schulweges München
Sie können die Kostenfreiheit des Schulwegs über unseren Online-Service beantragen. Außerdem können Sie dort den Verlust der Zeitkarte melden, die Rückerstattung von Fahrtkosten beantragen oder ihre Daten ändern (z.B. bei Umzug).
Schon jetzt online erledigen ...
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Das Wichtigste in Kürze
Besonderheiten- Für alle Schülerinnen und Schüler mit gewöhnlichen Aufenthalt in München
- Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 - 4 müssen einen Schulweg von mehr als zwei Kilometer haben und ihre Sprengelschule besuchen
- Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 - 10 müssen einen Schulweg von mehr als drei Kilometer haben und ihre nächstgelegene Schule besuchen
- Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 müssen einen Schulweg von mehr als drei Kilometer haben und ihre nächstgelegene Schule besuchen; die sog. Familienbelastungsgrenze wird nicht in Abzug gebracht, wenn die Erziehungsberechtigten für drei oder mehr Kinder Kindergeld oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII beziehen
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Formulare & Links
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Online-Services
Kostenbefreiung beantragen -
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung
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Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitInsbesondere zum Schuljahresanfang kann es zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen, da zu dieser Zeit erfahrungsgemäß viele Anträge gestellt werden.
Gebührenrahmenkostenfrei
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Allgemeine Informationen
Die Schülerbeförderung in Bayern ist gesetzlich geregelt.
Grundsätzlich wird die Beförderung mit Hilfe öffentlicher Verkehrsmittel (MVV) durchgeführt. Schülerinnen und Schüler erhalten eine kostenfreie Zeitkarte für den Ausbildungstarif I oder II des MVV für die Ringe, die für die Fahrt zu der Schule notwendig sind.
Rechtliche GrundlagenGesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG), Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV)
Kontakt
Referat für Bildung und Sport
Gast- und Vertragsschulwesen, Kostenfreiheit des Schulweges
Neuhauser Straße 39
80331 München
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Gast- und Vertragsschulwesen, Kostenfreiheit des Schulweges
Neuhauser Str. 39
80331 München
Donnerstag 14 - 17 Uhr
Darüber hinaus nach telefonischer Vereinbarung