Dienstleistungsfinder
20 Ergebnisse für "Fussgaenger"
Werbeverkaufsstand in der Altstadt-Fußgängerzone
Wer in der Altstadt-Fußgängerzone in München einen Werbeverkaufsstand betreiben will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Erlaubnis für Straßenmusik und Straßenkunst
Straßenkünstler*innen benötigen in der Münchner Fußgängerzone und in anderen Innenstadt-Bereichen für ihre Darbietung eine Genehmigung.
Zufahrtserlaubnis – Fußgängerzonen
Wenn Sie außerhalb der erlaubten Zeiten oder mit einem Fahrzeug über 7,5 Tonnen in eine Fußgängerzone einfahren wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
Warenauslagen vor Geschäften
Wer Warenauslagen vor seinem Geschäft aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Pflanzgefäß vor einem Geschäft
Wer Pflanzgefäße vor seinem Geschäft aufstellen will, benötigt dazu unter Voraussetzungen keine Sondernutzungserlaubnis. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Stadtterrasse aufstellen
Wer eine Stadtterrasse (Tische und Sitzgelegenheiten) auf öffentlichem Grund aufstellen möchte, benötigt hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
Verkaufsständer für Tageszeitungen
Wer einen Verkaufsständer für Tageszeitungen oder andere Presseerzeugnisse aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Verkaufsstand, ambulanter Handel für Obst, Blumen, Maroni, gebrannte Nüsse
Wer im Straßenhandel Obst, Gemüse, Südfrüchte, Blumen, Maroni oder gebrannte Nüsse verkaufen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis für den Standplatz.
Mobiler Fahrradständer vor einem Geschäft
Wer einen mobilen Fahrradständer vor seinem Geschäft aufstellen will, benötigt dazu unter bestimmten Voraussetzungen in der Regel keine Sondernutzungserlaubnis.
Betteln
Betteln ist außerhalb der Fußgängerzone erlaubt. Wer in der Altstadt-Fußgängerzone oder auf dem Oktoberfestgelände bettelt, dem droht ein Bußgeld.
Winterdienst und Schneeräumung
Innerhalb des Mittleren Ringes und im Kern von Pasing räumt und streut der städtische Winterdienst. Andernorts haben die Grundstückseigentümer*innen Räumpflicht.
Warenverkauf zugunsten wohltätiger Zwecke anmelden
Wer vorübergehend auf öffentlichem Grund Waren für einen gemeinnützigen Zweck verkaufen will, benötigt hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
Informationsstand beantragen
Für Informationsstände mit religiösem, weltanschaulichem, historischem oder politischem Inhalt auf öffentlichem Grund brauchen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Vorfälle mit gefährlichen Hunden
Alle Vorfälle mit gefährlichen Hunden, wie „Hund beißt Mensch“ oder „Hund beißt Hund“, sollten Sie umgehend der Polizei oder dem Kreisverwaltungsreferat melden.
Plakatieren für Wahlen und politische Veranstaltungen – Ausnahmegenehmigung
Wer auf öffentlichen Straßen außerhalb der zugelassenen Flächen Plakate für Wahlen oder politische Veranstaltungen anbringen will, braucht eine Ausnahmegenehmigung.
Mitgliederwerbestand beantragen
Wer einen Stand zum Zweck der Mitgliederwerbung (auch Fördermitglieder) aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Drehgenehmigung – Öffentliche Verkehrsflächen
Wenn Sie öffentliche Wege, Straßen oder Plätze für Foto-, Film- oder Tonaufnahmen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, benötigen Sie eine Drehgenehmigung.