
Rentenanträge
Altersrenten
Wer in München wohnt oder arbeitet, der kann seine Altersrente beim KVR-Versicherungsamt beantragen.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenWollen Sie die Altersrente beantragen, dann empfehlen wir Ihnen, einen individuellen Termin mit uns zu vereinbaren.
VoraussetzungenAltersrenten sind monatliche Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die Versicherte ab einem bestimmten Alter erhalten können. Dazu muss die erforderliche Mindestversicherungszeit („Wartezeit“) erfüllt sein, und es müssen die besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.
Benötigte Unterlagen- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsverlauf oder Rentenauskunft
- Bankverbindung einschließlich IBAN und BIC (siehe Kontoauszug)
- Krankenversicherungskarte
- Steuer-Identifikationsnummer
- Schwerbehindertenausweis und –bescheid
- Geburtsurkunden der Kinder (bei Frauen aller Kinder, bei Männern eines Kindes)
- Lehrvertrag oder -zeugnis, Schul- oder Studiennachweise ab dem 16. Lebensjahr
- Ausländische Versicherungsnachweise (zum Beispiel Arbeitsbuch, Diplom)
- Nachweise über soziale Leistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld I und II, Krankengeld)
- Nachweis über Betriebsrenten
- Können Sie nicht selbst kommen, kann auch ein Bevollmächtigter mit schriftlicher Vollmacht den Antrag für Sie stellen.
Die Unterlagen sollten Sie im Original vorgelegen. Notwendige Kopien fertigen wir kostenfrei an und beglaubigen diese. Fehlende Unterlagen können Sie auch nachreichen.
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Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Vollmacht -
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung -
Im Internet
Versicherungsamt Deutsche Rentenversicherung München
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Dauer & Gebühren
GebührenrahmenGebührenfrei
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Allgemeine Informationen
- Stellen Sie den Antrag innerhalb der gesetzten Frist bei uns, haben Sie den gesetzlichen Termin eingehalten.
- Die Sachbearbeiter füllen alle Antragsformulare online aus und leiten diese unmittelbar an den zuständigen Rententräger weiter. Dadurch ist eine rasche, zeitnahe und vollständige Bearbeitung durch den Rententräger gewährleistet.
Es gibt folgende Altersrenten:
- Regelaltersrente
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- Altersrente für Frauen (wird nur Frauen gewährt, die vor dem 01.01.52 geboren sind)
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit (wird nur Versicherten gewährt, die vor dem 01.01.1952 geboren sind).
Fragen & AntwortenKommt die Rente automatisch?
Nein, jede Rente muss beantragt werden. Bei allen Renten gibt es Fristen, innerhalb derer sie beantragt werden müssen; so sollten Altersrenten rechtzeitig, also frühestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn, beantragt werden.
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Mobilität
Versicherungsamt,
Antragstellung
Implerstraße 11
81371 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Mobilität
Versicherungsamt,
Antragstellung
Ruppertstr. 19
80466 München
Nur nach Terminvereinbarung
Hinterbliebenenrente
Wer in München wohnt oder arbeitet, der kann beim KVR-Versicherungsamt seinen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen.
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Das Wichtigste in Kürze
VoraussetzungenHinterbliebenenrenten sind monatliche Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die Hinterbliebene auf Antrag erhalten können. Dazu muss die erforderliche Mindestversicherungszeit („Wartezeit“) erfüllt sein, und es müssen die besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.
Benötigte Unterlagen- Personalausweis oder Reisepass
- Bankverbindung einschließlich IBAN und BIC (siehe Kontoauszug)
- Krankenversicherungskarte
- Nachweis über Zusatzbeitrag der Krankenkasse
- Steuer-Identifikationsnummer
- Heiratsurkunde (bei Witwe/r)
- Geburtsurkunde (bei Waise/n)
- Scheidungsurteil (bei Erziehungsrente)
- Einkommensnachweis/Rentenbescheid
- Bei Waisen ab dem 18. Lebensjahr: Ausbildungsnachweis bzw. Schulbescheinigung
- Nachweis über Betriebsrenten
- Können Sie nicht selbst kommen, kann auch ein Bevollmächtigter mit schriftlicher Vollmacht den Antrag für Sie stellen.
Nachweise der verstorbenen Person:
- Versicherungsverlauf, Rentenauskunft oder Rentenanpassung
- Sterbeurkunde
- Lehrzeugnis oder Lehrvertrag
Die Unterlagen sollten Sie im Original vorlegen. Notwendige Kopien werden fertigen wir kostenfrei und beglaubigen diese . Fehlenden Unterlagen können Sie auch nachreichen.
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Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Vollmacht -
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung -
Im Internet
Versicherungsamt
-
-
Dauer & Gebühren
GebührenrahmenGebührenfrei
-
Allgemeine Informationen
- Wollen Sie eine Hinterbliebenenrente beantragen, dann empfehlen wir Ihnen, einen individuellen Termin mit uns zu vereinbaren.
- Stellen Sie den Antrag innerhalb der gesetzten Frist bei uns, haben Sie den gesetzlichen Termin eingehalten.
- Die Sachbearbeiter füllen alle Antragsformular online aus und leiten diese an den zuständigen Rententräger weiter. Dadurch ist eine rasche, zeitnahe und vollständige Bearbeitung durch den Rententräger gewährleistet.
Es gibt folgende Hinterbliebenenrenten:- Kleine Witwen- oder Witwerrente
- Große Witwen- oder Witwerrente
- Halbwaisenrente
- Vollwaisenrente
- Witwen-oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten
- Witwen- oder Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten
- Erziehungsrente
Fragen & AntwortenKommt die Rente automatisch?
Nein, jede Rente muss beantragt werden. Bei allen Renten gibt es Fristen, innerhalb derer sie beantragt werden müssen; so sollte der Antrag bei einer Hinterbliebenenrente innerhalb von 30 Tagen nach dem Todestag des Versicherten gestellt werden („Sterbevierteljahr“/Keine Einkommensanrechnung!), spätestens jedoch innerhalb von zwölf Kalendermonaten nach dem Sterbemonat.
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Mobilität
Versicherungsamt,
Antragstellung
Implerstraße 11
81371 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Mobilität
Versicherungsamt,
Antragstellung
Ruppertstr. 19
80466 München
Nur nach Terminvereinbarung
Erwerbsminderungsrenten
Wer in München wohnt oder arbeitet, der kann im KVR-Versicherungsamt seine Erwerbsminderungsrente beantragen.
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Das Wichtigste in Kürze
VoraussetzungenErwerbsminderungsrenten sind monatliche Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die Versicherte bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhalten können. Dazu muss die erforderliche Mindestversicherungszeit („Wartezeit“) erfüllt sein, und es müssen besondere versicherungsrechtliche und persönliche Voraussetzungen vorliegen.
Benötigte Unterlagen- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsverlauf oder Rentenauskunft
- Bankverbindung einschließlich IBAN und BIC (siehe Kontoauszug)
- Krankenversicherungskarte
- Steuer-Identifikationsnummer
- Atteste und Gutachten (falls vorhanden)
- Anschriften der behandelnden Ärzte
- Schwerbehindertenausweis und –bescheid
- Geburtsurkunden der Kinder (bei Frauen aller Kinder, bei Männern eines Kindes)
- Lehrvertrag oder-zeugnis, Schul- oder Studiennachweise ab dem 16. Lebensjahr
- Ausländische Versicherungsnachweise (zum Beispiel Arbeitsbuch, Diplom)
- Nachweis über Betriebsrenten
- Können Sie nicht selbst kommen, kann auch ein Bevollmächtigter mit schriftlicher Vollmacht den Antrag für Sie stellen.
Die Unterlagen sollten Sie im Original vorgelegen. Notwendige Kopien fertigen wir kostenfrei an und beglaubigen diese. Fehlende Unterlagen können Sie auch nachreichen.
-
Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Vollmacht -
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung -
Im Internet
Versicherungsamt
-
-
Dauer & Gebühren
GebührenrahmenGebührenfrei
-
Allgemeine Informationen
- Wollen Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen, dann empfehlen wir Ihnen, einen individuellen Termin mit uns zu vereinbaren.
- Stellen Sie den Antrag innerhalb der gesetzten Frist bei uns, haben Sie den gesetzlichen Termin eingehalten.
- Die Sachbearbeiter füllen alle Antragsformulare online aus und leiten diese unmittelbar an den zuständigen Rententräger weiter. Dadurch wird eine rasche, zeitnahe und vollständige Bearbeitung durch den Rententräger gewährleistet.
Es gibt folgende Erwerbsminderungsrenten:- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
- Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
- Rente wegen Berufsunfähigkeit
Fragen & AntwortenKommt die Rente automatisch?
Nein, jede Rente muss beantragt werden. Eine Erwerbsminderungsrente können Sie dann beantragen, wenn Sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Mobilität
Versicherungsamt,
Antragstellung
Implerstraße 11
81371 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Mobilität
Versicherungsamt,
Antragstellung
Ruppertstr. 19
80466 München
Nur nach Terminvereinbarung
Medizinische Rehabilitation beantragen
Wer in München wohnt oder arbeitet, kann im Versicherungsamt einen Antrag auf medizinische Rehabilitation stellen.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenDie Sachbearbeiter füllen die Antragsformulare „online“ aus und leiten diese unmittelbar an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter. Dadurch ist eine zeitnahe und vollständige Bearbeitung durch den Rentenversicherungsträger gewährleistet.
Können Sie selbst nicht kommen, dann kann auch ein Bevollmächtigter - mit schriftlicher Vollmacht - den Antrag für Sie stellenBenötigte Unterlagen- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsverlauf oder Rentenauskunft
- Bankverbindung einschließlich IBAN und BIC (siehe Kontoauszug)
- Krankenversicherungskarte
- Atteste und Gutachten
- Anschriften der behandelnden Ärzte
- Schwerbehindertenausweis
- Ausländische Versicherungsnachweise (zum Beispiel Arbeitsbuch, Diplom)
- Lehrvertrag oder -zeugnis, Schul- und Studiennachweise ab dem 17. Lebensjahr
- Unterlagen über frühere Reha-Maßnahmen
- Nachweise über soziale Leistungen (zum Beispiel Krankengeld)
Fehlende Unterlagen können Sie auch nachreichen. -
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Vollmacht -
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Datenschutzgrundverordnung
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Allgemeine Informationen
In der gesetzlichen Rentenversicherung sollen durch Maßnahmen zur Rehabilitation funktionelle Einschränkungen im Arbeitsleben infolge von Krankheit oder Behinderung ausgeglichen werden. Ziel ist es, weiter im Beruf zu bleiben oder wieder arbeiten zu können. Neben den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können auch ergänzende Leistungen, zum Beispiel Zahlung von Übergangsgeld, erbracht werden.
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Mobilität
Versicherungsamt
Implerstraße 11
81371 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Mobilität
Versicherungsamt
Ruppertstr. 19
80466 München
Nur nach Terminvereinbarung
Beitragserstattung aus der Rentenversicherung beantragen
Wer in München wohnt oder arbeitet, kann im Versicherungsamt einen Antrag auf Beitragserstattung stellen.
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Das Wichtigste in Kürze
Benötigte Unterlagen- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsverlauf oder Rentenauskunft
- Bankverbindung einschließlich IBAN und BIC (siehe Kontoauszug)
- für Beamte: Ernennungsurkunden
- Steueridentifikationsnummer
Die Unterlagen legen Sie bitte im Original vor. Notwendige Kopien fertigen wir an und beglaubigen sie auch – beides kostenfrei!
Fehlende Unterlagen können Sie auch nachreichen.BesonderheitenDie Sachbearbeiter füllen die Antragsformulare „online“ aus und leiten diese unmittelbar an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter. Dadurch ist eine zeitnahe und vollständige Bearbeitung durch den Rentenversicherungsträger gewährleistet.
Können Sie selbst nicht kommen, dann kann auch ein Bevollmächtigter - mit schriftlicher Vollmacht - den Antrag für Sie stellen. -
Formulare & Links
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Vollmacht -
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung
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Allgemeine Informationen
Mit einer Beitragserstattung können gezahlte Rentenversicherungsbeiträge an Versicherte beziehungsweise an deren Hinterbliebene – auf Antrag – zurückgezahlt werden. Eine Beitragserstattung kommt in der Regel bei Beamten, die sich bereits in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit befinden, in Frage, wenn sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben, aber dort die allgemeine Wartezeit noch nicht erfüllt haben.
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Mobilität
Versicherungsamt
Implerstraße 11
81371 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Mobilität
Versicherungsamt
Ruppertstr. 19
80466 München
Nur nach Terminvereinbarung
Lebensbescheinigung beantragen
Sie erhalten eine Rente von einem ausländischen Rentenversicherungsträger? Dann müssen Sie diesem einmal im Jahr eine sogenannte Lebensbescheinigung einreichen.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenSie bekommen von uns die Lebensbescheinigung nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Voraussetzungen- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Formular („Lebensbescheinigung“) des ausländischen Rententrägers
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmengebührenfrei
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Allgemeine Informationen
Personen, die von einem ausländischen Rentenversicherungsträger eine Rente beziehen, werden von diesem einmal im Jahr aufgefordert, eine sogenannte Lebensbescheinigung einzureichen. Die betroffenen Rentenempfänger erhalten in der Regel ein Formular („Lebensbescheinigung“), das ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben und nach der amtlichen Bestätigung zurückgesandt werden muss. Diese amtliche Bestätigung nimmt das Versicherungsamt München vor.
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Mobilität
Versicherungsamt
Implerstraße 11
81371 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Mobilität
Versicherungsamt
Ruppertstr. 19
80466 München
Nur nach Terminvereinbarung Nur nach Terminvereinbarung
