
Mietspiegel für München©

Mietspiegel für München© 2017
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat in seiner Sozialausschusssitzung am 09.03.2017 den neuen Mietspiegel behandelt und veröffentlicht.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat in seiner Vollversammlung am 15.03.2017 den neuen Mietspiegel als qualifiziert anerkannt.
Der Mietspiegel dient dazu, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand möglichst transparent zu machen, um
- Streit zwischen Mietvertragsparteien, der sich aus Unkenntnis des Mietpreisgefüges ergeben kann, schon im außergerichtlichen Verfahren zu vermeiden,
- den Zivilgerichten im Streitfall eine zuverlässige Entscheidungshilfe zur Verfügung zu stellen, damit sich die Einholung eines zeit- und kostenintensiven Sachverständigengutachtens in vielen Fällen erübrigt und
- als zuverlässige Informationsquelle Mietpreisüberhöhungen nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz bzw. Verstöße gegen die sogenannte „Mietpreisbremse“ zu vermeiden.
Zur Nutzung des Berechnungsprogramms des Online-Mietspiegels empfehlen wir Ihnen die Verwendung einer aktuellen Version des Mozilla Firefox, Microsoft Internet Explorer oder Opera Browsers.
Mietspiegel für München© als Broschüre
Es können Mietspiegel rückwirkend bis zum Jahr 1975 als Broschüre angefordert werden. Sollten Sie Interesse an dem Mietspiegel für München als Broschüre haben, können Sie diese unter der Telefonnummer 233-40200 anfordern.
Gegen Einsendung eines adressierten und mit 1,20 Euro frankierten Din-A4-Briefumschlages, sendet Ihnen das Amt für Wohnen und Migration die Broschüre kostenlos zu.
Mietspiegelarchiv
Mit dem Online-Mietspiegel für München 2015 können im Mietspiegelarchiv erstmals auch ältere Mietspiegel online abgerufen werden.
Broschüre abholen
Sie können den aktuellen Mietspiegel für München© 2017 bei folgenden Stellen kostenlos abholen: