• Wetter
  • |
  • Stadtteile
  • |
  • Umland
  • |
  • Webcam
  • |
  • MVG
muenchen.de als app
  • International
    • English
    • French
    • Italian
    • Russian
    • Arab
    • Chinese
    • Japanese
Branchenbuch
Stadtplan
Fahrplan
  • Rathaus
  • Veranstaltungen
  • Kino
  • Freizeit
  • Restaurants
  • Shopping
  • Hotels
  • Sehenswertes
  • Verkehr
  • Wirtschaft
  • Jobs
Stadtpolitik
  • Stadtspitze
  • Der Münchner Stadtrat
  • Bezirksausschüsse
  • Bürgerversammlungen
  • Beiräte
  • Bürgerbeteiligung
  • Bündnis für Toleranz
  • Bürger fragen - ...
  • Internationales
  • Jahresbericht
  • Leitbild und Selbstverständnis
  • Wahlergebnisse
  • Nachhaltigkeit
  • Da sein für München
Stadtverwaltung
  • Baureferat
  • Direktorium
  • Kommunalreferat
  • Kreisverwaltungsreferat
  • Kulturreferat
  • Personal- und Organisationsreferat
  • Referat für Arbeit und Wirtschaft
  • Referat für Gesundheit und Umwelt
  • Referat für Stadtplanung und Bauordnung
  • Referat für Bildung und Sport
  • Sozialreferat
  • Stadtkämmerei
  • Städtische Unternehmen
Stadtinfos
  • Aktuelles
  • Presse-Service
  • OB-Kolumnen
  • Statistik
  • Ausschreibungen
  • Bußgeldstellen
  • München Maps
  • Raumbörse
  • Stadt-Information im Rathaus
  • Stadtrecht
  • Die Stadt informiert - Wöchentliche Meldungen
  • Versteigerungen
  • Bürgerzentrum Rathaus Pasing
  • Aus dem Rathaus - Videos
  • Rundgang durch das Neue Rathaus
  • Da sein für München
Themen
  • Arbeit und Soziales
  • Bauen und Wohnen
  • Freizeit, Kultur, Sport
  • Gesundheit
  • Erziehung und Bildung
  • Europa und Internationales
  • Migration und Integration
  • Planung und Bauprojekte
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Steuern/Gebühren und Finanzen
  • Umwelt und Natur
  • Versorgung und Verkehr
  • Sicherheit
Lebenslagen
  • Ausweise und Urkunden
  • Bauen
  • Familien
  • Geburt
  • Heirat
  • Kinder und Jugendliche
  • Kinderbetreuung
  • Schule
  • Senioren
  • Sterbefall
  • Umzug
Dienstleistungsfinder
Kontakt
  • OB-Bürgerberatung
  • Info-Stellen
  • Presse-Kontakt
  • Service-Telefone
  • Referate
  • Elektron. Kommunikation
  • Datenschutz
  • Impressum
Home  Dienstleistungsfinder  Kurzzeitkennzeichen beantragen München

Kurzzeitkennzeichen beantragen München

Behördenleistung - Der Dienstleistungsfinder München nennt Ihnen für alle behördlichen und öffentlichen Leistungen die zuständigen Einrichtungen mit Öffnungszeiten, zu beachtende Dinge, Gebühren und benötigte Dokumente oder Formulare sowie Anreisehinweise.
 

Sie suchen die zuständige Stelle für die beschriebene Leistung? Dazu brauchen wir zusätzliche Informationen von Ihnen.
Tippen Sie die benötigten Angaben in die freie Zeile und klicken Sie auf "Weiter »". Die Kontaktdaten werden Ihnen dann am Seitenende (nach der Beschreibung) angezeigt

Ermitteln der zuständigen Stelle

 
Bitte geben Sie hier Ihren Nachnamen an
 
 
 
 

Weitere Informationen...

  • Online-Services

    • Wunschkennzeichen reservieren
  • Formulare und Downloads

    • Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
  • Auf muenchen.de

    • Umweltzone

Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die nur für Fahrten innerhalb Deutschlands zulässig sind.

Wichtiger Hinweis:
Kurzzeitkennzeichen gelten nur für maximal fünf Tage und können seit November 2012 nur noch bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden. Das bedeutet, dass Antragstellende in der Stadt München  ihren Hauptwohnsitz beziehungsweise Firmen dort ihren Firmensitz haben müssen.

Dies gilt nicht für EU- und andere Ausländer sowie für Deutsche, die weder hier noch anderswo in Deutschland gemeldet sind. Für sie gilt: Die Zulassungsbehörde ihres aktuellen Aufenthaltsortes ist für die Ausgabe der Kennzeichen zuständig. Diese Antragstellenden müssen aber zugleich, um etwa anfallende Bußgeldbescheide oder Verwarnungen zustellen zu können, einen Empfangsberechtigten melden, der seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zulassungsbezirk hat.

Mit dem Kurzzeitkennzeichen dürfen folgende Fahrten durchgeführt werden:

  • Probefahrten, um die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs festzustellen
  • Fahrten, die zur technischen Prüfung durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure notwendig sind
  • Überführungsfahrten

Voraussetzungen:

  • Das Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt (abgemeldet).

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass im Original
  • Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • Bei Vertretungen: Bei Ausgabe an Bevollmächtigte auf den Namen des Nutzers ist der Originalausweis der Person vorzulegen, auf die das Kennzeichen ausgestellt werden soll.
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)

Besonderheiten:

  • Antragstellende oder eingetragene Halter dürfen Kurzzeitkennzeichen nicht zur Nutzung an Dritte weitergeben. Die verbotswidrige Weitergabe an Dritte ist mit 50 Euro Bußgeld und einem Punkt im Vekehrszentralregister bewährt.
  • Für die Fahrzeuge, die mit dem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden, ist keine Betriebserlaubnis oder eine gültige Hauptuntersuchung erforderlich. Die Fahrzeuge müssen aber verkehrssicher sein.
  • Wenn Sie bei Ihrer Fahrt mit dem Kurzzeitkennzeichen die Umweltzone München befahren wollen, benötigen Sie  dazu eine Ausnahmegenehmigung. Diese können Sie jedoch nur in der Zulassungsstelle Eichststätter Straße 2 beantragen. Sie wird Ihnen sofort ausgehändigt. Eine Beantragung in den Bürgerbüros ist nicht möglich.

Gebührenrahmen:

Kurzzeitkennzeichen: ab 13,10 Euro zuzüglich Kennzeichenschilder

Ausnahmegenehmigung für Umweltzone (falls erforderlich): 50 Euro

Rechtliche Grundlagen:

Fahrzeugzulassungsverordnung

 
Seite druckenSeite drucken
zum SeitenanfangSeitenanfang

© 2012 Portal München Betriebs-GmbH & Co. KG
Ein Service der Landeshauptstadt München und der Stadtwerke München GmbH.

Mehr München auf: muenchen.de Blog | Facebook | Twitter | Google+ | Youtube | Pinterest

Kontakt, Presse, Werbung, Impressum, AGB, Datenschutz, Interessante Links zu München

Weitere Metropol-Webseiten: Berlin, Hamburg, Köln