Wenn Sie einen unbefristeten Führerschein aus einem EU oder EWR Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen) ohne die Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E und DE besitzen, ist keine Umschreibung notwendig.

Umzuschreiben sind:

  • befristete Führerscheine ohne die Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E und DE, wenn die Befristung abläuft oder bereits abgelaufen ist.
  • befristete Führerscheine mit den Klassen C, CE, D, D1, D1E und DE, wenn seit dem Zeitpunkt des Erwerbs dieser Klassen mehr als 5 Jahre vergangen sind. Dies gilt auch dann, wenn in Ihrem Führerschein eine längere Gültigkeitsdauer eingetragen ist. Wenn Sie diese Klassen zum Zeitpunkt Ihres Umzugs nach Deutschland (Datum Ihrer Erstanmeldung) bereits seit 5 Jahren erworben haben, dürfen Sie nur noch 6 Monate ab Erstanmeldung von der Fahrerlaubnis Gebrauch machen.
  • befristete Führerscheine der Klassen C1 und C1E, wenn Sie 50 Jahre alt sind. Dies gilt auch dann, wenn in Ihrem Führerschein eine längere Gültigkeitsdauer eingetragen ist.
  • Sind Sie bereits zum Zeitpunkt Ihres Umzugs nach Deutschland (Datum Ihrer Erstanmeldung) 50 Jahre alt, dürfen Sie nur noch 6 Monate ab Erstanmeldung von der Fahrerlaubnis Gebrauch machen.


Für die Umschreibung müssen Sie persönlich vorbeikommen, weil auf dem Antrag Ihre Unterschrift benötigt wird. Der Antrag wird in der Behörde ausgedruckt.

Voraussetzung:

Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.

Hinweise zur Aushändigung/Abholung:

  • Der ausländische Führerschein muss durch das Landeskriminalamt auf Echtheit überprüft werden. Diese Überprüfung dauert zwei bis drei Wochen. Während dieser Zeit müssen Sie Ihren Führerschein abgeben.
  • Der deutsche Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sobald er uns vorliegt, werden Sie schriftlich benachrichtigt. Dann können Sie den Führerschein persönlich mit Personalausweis oder Reisepass abholen oder eine andere Person bevollmächtigten (mitzubringen sind die schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweis/Pass, die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen ).
  • Ihren ausländischen Führerschein müssen Sie abgeben, wenn Sie den deutschen Kartenführerschein bekommen.

Benötigte Unterlagen:

Bei allen Fahrerlaubnis-Klassen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • Ausländischer Führerschein im Original
    (muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein)
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheins
    (immer erforderlich bei alten Papierführerscheinen und bei Kartenführerscheinen mit griechischer oder kyrillischer Schrift)
    Übersetzungen bieten folgenden Stellen an:
    ADAC, Ridlerstr. 35, 80339 München, Tel.: 5195-334; 
    Öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer
  • Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheines
    (nicht notwendig, wenn sie sich aus dem Führerschein ergibt)
  • Bestätigung über die erste Anmeldung in Deutschland
    (nicht notwendig, wenn Ihre erste Anmeldung in München erfolgt ist und Sie seither ständig hier wohnen)

Bei C-Klassen:

  • Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung (Formblatt zum Download erhältlich)

Bei D-Klassen:

  • Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
  • Wenn die Gültigkeit nicht über das 50. Lebensjahr hinaus geht:
    Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung (Formblatt zum Download erhältlich)
  • Wenn die Gültigkeit über Ihr 50. Lebensjahr hinaus geht:
    Bescheinigung über eine Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung wahlweise durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner

 

Besonderheiten:

Zum 19. Januar 2013 wird ein neuer EU-Führerschein eingeführt. Einen Link zu den wichtigsten Änderungen und zu einer Übersicht der neuen Fahrerlaubnisklassen finden Sie im Feld "Weitere Informationen".

Bearbeitungszeit:

Etwa vier Wochen

Gebührenrahmen:

  • ohne Festsetzung einer Probezeit: 35 Euro
  • mit Festsetzung einer Probezeit: 35,80 Euro
  • bei Umschreibung befristeter Klassen: 42,60 Euro 

Rechtliche Grundlagen:

Fahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz

 
Kontakt
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Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat (KVR)

Hauptabteilung III Straßenverkehr
Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Kartenstandpunkt Symbol

Eichstätter Straße 2
80686 München

Tel.: 089 233-96090
Fax: 089 233-36275

Postanschrift:

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III Straßenverkehr
Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München

Öffnungszeiten

Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr

 

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