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Bestattung von Amts wegen durchführen und entstandene Kosten geltend machen: Referat für Gesundheit und Umwelt, Städtische Friedhöfe München
Bestattung von Amts wegen durchführen und entstandene Kosten geltend machen: Referat für Gesundheit und Umwelt, Städtische Friedhöfe München
Verstorbene, für die kein Bestattungsauftrag erteilt wird, werden von Amts wegen bestattet.
Es sind keine Angehörigen vorhanden oder vor-verstorben.
Angehörige wollen die Kosten der Bestattung nicht bezahlen.
Benötigte Unterlagen:
Unterlagen zu dem Verstorbenen
Personalausweis zur Identifikation des Angehörigen bzw. des Betreuers
Betreuerausweis
Besonderheiten:
Informationen zum Bestattungswunsch, Religionszugehörigkeit etc. von Verstorbenen sollen angegeben werden.
Bearbeitungszeit:
1 Tag bis 4 Jahren
Gebührenrahmen:
Erdbestattung ca. 3.500 €
Feuerbestattung ca. 2.500 €
Zahlungsarten:
Barzahlung
EC-Karte
Überweisung
Rechtliche Grundlagen:
Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 und 2 BestG
Art. 15 Abs. 1 BestG i. V. m. § 15 Satz 1 BestV und § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BestV
Fragen & Antworten:
Muss ich mich um die Bestattung kümmern und bezahlen?
Ja, wenn Sie einer der folgenden Angehörigen sind:
Ehegatte, Kind, Elternteil, Großelternteil, Enkel, Schwester oder Bruder, Nichte oder Neffe, Stiefkind
Muss ich trotz Ausschlagung des Erbes bezahlen?
Ja, denn eine Ausschlagung der Erbschaft entbindet nicht von der Bestattungspflicht bzw. der Kostenerstattungspflicht.
Ein barrierefreier Zugang ist zu allen Büroräumen möglich, Aufzug ist vorhanden.
Ein behindertengerechter Zugang befindet sich im Innenhof.
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