Verstorbene, für die kein Bestattungsauftrag erteilt wird, werden von Amts wegen bestattet.

  • Es sind keine Angehörigen vorhanden oder vor-verstorben.
  • Angehörige wollen die Kosten der Bestattung nicht bezahlen.

Benötigte Unterlagen:

  • Unterlagen zu dem Verstorbenen
  • Personalausweis zur Identifikation des Angehörigen bzw. des Betreuers
  • Betreuerausweis

Besonderheiten:

Informationen zum Bestattungswunsch, Religionszugehörigkeit etc. von Verstorbenen sollen angegeben werden.

Bearbeitungszeit:

1 Tag bis 4 Jahren

Gebührenrahmen:

Erdbestattung     ca. 3.500 €
Feuerbestattung ca. 2.500 €

Zahlungsarten:

  • Barzahlung
  • EC-Karte
  • Überweisung

Rechtliche Grundlagen:

Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 und 2 BestG
Art. 15 Abs. 1 BestG i. V. m. § 15 Satz 1 BestV und § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BestV

Fragen & Antworten:

Muss ich mich um die Bestattung kümmern und bezahlen?
Ja, wenn Sie einer der folgenden Angehörigen sind:
Ehegatte, Kind, Elternteil, Großelternteil, Enkel, Schwester oder Bruder, Nichte oder Neffe, Stiefkind

Muss ich trotz Ausschlagung des Erbes bezahlen?
Ja, denn eine Ausschlagung der Erbschaft entbindet nicht von der Bestattungspflicht bzw. der Kostenerstattungspflicht.

 
Kontakt
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Landeshauptstadt München

Referat für Gesundheit und Umwelt

Städtische Friedhöfe München
Bestattungen von Amts wegen

Kartenstandpunkt Symbol

Damenstiftstraße 8
80331 München

Tel.: 089 23199275
Fax: 089 23199279

Postanschrift:

Landeshauptstadt München
Referat für Gesundheit und Umwelt
Städtische Friedhöfe München
Bestattungen von Amts wegen
Damenstiftstr. 8
80331 München

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 9:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr

Ausstattung

Ein barrierefreier Zugang ist zu allen Büroräumen möglich, Aufzug ist vorhanden.

Ein behindertengerechter Zugang befindet sich im Innenhof.

 

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