Droht Ihnen der Verlust der Wohnung durch Kündigung, Räumungsklage oder Räumungsurteil?
Die Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit im Sozialbürgerhaus prüft, ob
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die Kündigung oder Räumungsklage rechtmäßig ist,
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Mietschulden übernommen werden können,
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Anspruch auf weitere finanzielle Hilfen wie z.B. Arbeitslosengeld II besteht,
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vermittelt weitere Hilfen wie. z. B. Schuldnerberatung, Haushaltsbudgetberatung.
Falls die Wohnung nicht erhalten werden kann, wird geprüft, ob die Kosten für Kaution und ggf. Maklerprovision zur Anmietung einer Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt übernommen werden können („Kautions- und Provisionsschein“).
Benötigte Unterlagen:
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Pass oder Personalausweis
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Mietvertrag und letztes Mieterhöhungsschreiben
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Mahnung/Kündigung oder Räumungsklage
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Einkommensnachweise
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Nachweise über Schulden, Unterhaltszahlungen oder andere Verbindlichkeiten
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Vermögensnachweise (z.B. KFZ, Lebensversicherung)
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Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Gebührenrahmen:
Es fallen keine Gebühren an.