Meldung von Ratten
Ratten übertragen Infektionskrankheiten und werden als „Gesundheitsschädlinge“ im Sinne des Infektionsschutzrechts bekämpft. Wir nehmen Meldungen dazu entgegen.
Beschreibung
Ratten übertragen Infektionskrankheiten und werden deshalb als „Gesundheitsschädlinge“ im Sinne des Infektionsschutzrechts bekämpft.
Eigentümer*innen oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken und Arealen, auf denen Ratten auftreten, werden – unabhängig von der Herkunft der Tiere – angehalten, geeignete Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen bzw. durch Fachfirmen durchführen zu lassen.
Bei öffentlichen Grundstücken, die unter der Verwaltung der Landeshauptstadt München stehen, ergehen intern entsprechende Mitteilungen an die jeweiligen Fachabteilungen der Stadtverwaltung, diese beauftragen dann geeignete Fachfirmen.
Benötigte Unterlagen
Bei Meldungen werden die Daten der oder des Mitteilenden (Name, Rückrufnummer tagsüber) und möglichst genaue Angaben zu Ort und Zeit der Beobachtungen benötigt
Rechtliche Grundlagen
§ 16 Infektionsschutzgesetz
Fragen & Antworten
Können auch verwahrloste oder vermüllte Grundstücke gemeldet werden?
Verwahrloste oder vermüllte Privatgrundstücke können per E-Mail an die Adresse abfallrecht.rku@muenchen.de gemeldet werden. Verunreinigungen und Abfälle auf städtischem Grund sollen über das Rein & Sauber Servicetelefon 089 - 233 96296 oder per E-Mail an info@muenchenreinundsauber.de gemeldet werden.
Kann der Befall durch andere Nager wie beispielsweise Mäuse gemeldet werden?
Nein, es werden ausschließlich Meldungen zum Rattenbefall entgegen genommen.
Gesundheitsreferat
Geschäftsbereich Recht und Kreisverwaltungsaufgaben
Abteilung Kreisverwaltungsaufgaben
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Schwanthalerstraße 69
80336 München
Fax: +49 89 233-66953
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