Sozialwohnungen
Sozialwohnungen

Die Stadt München hat einen Bestand von circa 77.000 Wohnungen, die über das Amt für Wohnen und Migration vergeben werden, darunter circa 44.000 Sozialwohnungen in der Bindung. Von diesen Wohnungen stehen jährlich aber nur circa 2.200 Wohnungen zur Belegung zur Verfügung.

 

 

 

 

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Vergabe einer Sozialwohnung

Der Antrag wird zentral im Amt für Wohnen und Migration in der Franziskanerstraße 8 bearbeitet. Vor einer persönlichen Vorsprache ist telefonisch ein Termin zu vereinbaren.

 

Voraussetzungen

  • Einkommen:
    Es gibt unterschiedliche Einkommensgrenzen. Je nach Höhe des anrechenbaren Einkommens ist die Antragstellung nur für bestimmte Bauprogramme mit unterschiedlichen Miethöhen möglich.
  • Soziale Dringlichkeit
  • Aufenthaltsstatus bei ausländischen Wohnungssuchenden
  • Aufenthaltsdauer in München

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Benötigte Unterlagen zur Antragstellung

Folgende Unterlagen müssen Sie in Kopie vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Mietvertrag
  • Einkommenserklärung auf Formblatt
  • Heiratsurkunde bei verheirateten Personen
  • Nachweis über Eintragung einer Lebenspartnerschaft
  • Mutterpass bei Schwangeren
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheidung oder Sorgerechtsvereinbarung wenn bei Geschiedenen bzw. getrennt Lebenden, minderjährige Kinder im Antrag aufgeführt sind
  • Verdienstbescheinigungen bei Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit für alle verdienenden Familienangehörigen (Formblatt)
  • ggf. Arbeitslosengeld/Hilfebescheide
  • ggf. Sozialhilfe- oder Rentenbescheide
  • bei Einkommensteuerpflichtigen den Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres

Wenn wir noch weitere Unterlagen von Ihnen benötigen, erhalten Sie hierzu eine Nachricht.

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Wo bekomme ich einen Antrag?

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Wo gebe ich den Antrag ab?

  • Per Post: Amt für Wohnen und Migration, Soziale Wohnraumversorgung, Franziskanerstr. 8, 81669 München
  • Persönlich an der Infothek im Amt für Wohnen und Migration, 1. Stock, Zimmer Nr. 104 und 105
  • Öffnungszeiten der Infothek:
    Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 – 12.00 Uhr
    und für Berufstätige am Mittwoch zwischen 15.00 und 17.00 Uhr
 

So nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag von 9.30 - 15.00 Uhr
Freitag von 9.30 - 12.30 Uhr
in der Franziskanerstr. 8
 

Wenn Sie persönlich vorsprechen wollen, steht Ihnen unsere Infothek im Amt für Wohnen und Migration zur Verfügung (Franziskanerstr. 8, 1. Stock, Zi. 104/105).

Rücksprachen mit Ihrer Sachbearbeiterin bzw. mit Ihrem Sachbearbeiter sind nur nach Terminvereinbarung möglich.
 

Altstadt - Lehel, Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt, Maxvorstadt,  Obergiesing - Fasangarten, Untergiesing - Harlaching, Feldmoching - Hasenbergl (Stadtbezirke 1, 2, 3, 17, 18, 24) und für auswärtige Wohnungssuchende L - Z

Familienname

Telefon

A – DIN            

233 40121

DIO – JOC

233 40125

JOD – KOE

233 40789

KOF – MIK

233 40172

MIL – PAO

233 40782

PAV – SHE

233 40117

SHF – TUN

233 40089

TUO – Z

233 40406

 

Schwabing-West, Schwabing-Freimann, Neuhausen - Nymphenburg, Moosach, Milbertshofen - Am Hart, (Stadtbezirke 4, 9, 10, 11, 12) und für auswärtige Wohnungssuchende A - K

Familienname

Telefon

A – BOC           

233 40123

BOD – ESP

233 40118

ESQ – HOR

233 40884

HOS – KRI

233 40109

KRJ – MUJ

233 40120

MUK – SAH

233 40112

SAI – VAR

233 40106

VAS – Z

233 40757

 

Au-Haidhausen, Schwanthalerhöhe, Bogenhausen, Thalkirchen - Obersendling - Fürstenried - Forstenried - Solln, Hadern, Pasing - Obermenzing, Aubing - Lochhausen - Langwied, Allach - Untermenzing, Laim (Stadtbezirke 5, 8, 13, 19, 20, 21, 22, 23, 25)

Familienname    Telefon

A - BUR          

233 40090

BUS - GHO

233 40094

GHP - KIR

233 40190

KIS - MEC

233 40167

MED - RAS

233 40098

RAT - S

233 40166

T - Z

233 40171

 

Sendling, Sendling-Westpark, Berg am Laim, Trudering-Riem, Ramersdorf-Perlach (Stadtbezirke 6, 7, 14, 15, 16) 

Familienname

Telefon

A – BRAM      

233 40107

BRAN – FIL

233 40093

FIM – HAI

233 40189

HAJ – KHA

233 40122

KHB – MOS

233 40096

MOT – RIS

233 40108

RIT – TAS

233 40091

TAT - Z

233 40235

 

Wohnungsfürsorge für städtische Dienstkräfte:

Familienname

Telefon

Verwaltung der
Wohnplätze

233 40188
 

A - GL

233 40187

GM - L

233 40193

M - SCHM

233 40195

SCHN - Z

233 40196

 

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Mit diesem Formular teilen Sie uns das bevorstehende Freiwerden einer Wohnung mit, für die das Amt für Wohnen und Migration aufgrund einer vorhergehenden Wohnungsbauförderung oder durch vertragliche Vereinbarungen mit Ihnen ein Wohnungsbesetzungsrecht hat.
Die gesetzlichen Grundlagen sind zu finden im Bayerischen Wohnungsbindungsgesetz (Art. 3 Abs. 1 BayWoBindG) oder im Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (Art. 16 Abs. 2 BayWoFG).
In Ihren Unterlagen über die Wohnungsbauförderung können Sie nachlesen, welches Gesetz für Ihren geförderten Wohnraum einschlägig ist.