Wer öffentliche Wege, Straßen oder Plätze nicht gemeingebräuchlich nutzt (nicht nur zum Gehen, Fahren oder Parken), sondern dort für ein Bauvorhaben den Boden aufgraben, etwas lagern oder aufstellen oder im Luftraum eine Strom- oder Wasserleitung führen möchte, braucht dazu zwei Arten von Erlaubnissen:
In Ihrer Genehmigung werden alle notwendigen Erlaubnisse zusammengefasst, so dass Sie nur einen schriftlichen Bescheid bekommen. Die zentrale Anlaufstelle für Baustellen ist die Straßenverkehrsbehörde im KVR. Dort werden bei Bedarf weitere Stellen in das Verfahren eingebunden.
Hinweis:
In einfachen Fällen (ohne Aufgrabung, Dauer unter drei Monate, geringe Beeinträchtigung des Verkehrs), müssen Sie nicht persönlich vorbeikommen, sondern können den Antrag per Post oder Fax zusenden.
Antragsfrist:
Der Antrag soll mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin gestellt werden. Bei Aufgrabungen und größeren Baustelleneinrichtungen müssen noch längere Vorlaufzeiten eingeplant werden, da wir in der Regel noch weitere Behörden einschalten müssen.
Antrag per Fax:
Sie können uns den Antrag per Fax zusenden. Wenn Sie auf dem Antrag nichts anderes angeben, erhalten Sie die Genehmigung (gegen Zusatzgebühr) auch per Fax.
Lärmschutz bei Baustellen:
Bitte beachten Sie den Link zum Referat für Gesundheit und Umwelt mit Informationen zu Lärmschutz und Nachtarbeit
Zuständigkeiten:
Beachten Sie die Übersicht der Ansprechpartner (zum Download erhältlich).
Gebührenliste (zum Download erhältlich)
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Sondernutzungsrichtlinien
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III Straßenverkehr
Verkehrsmanagement
Verkehrsanordnungen
Implerstraße 9
81371
München
Fax: 089 233-39998
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III Straßenverkehr
Verkehrsmanagement
Verkehrsanordnungen
Ruppertstr.
19
80466
München
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr
Suchbegriffe: Erlaubnis nach Verkehrsrecht, Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsgrund, Sondernutzungserlaubnis für Aufgrabungen oder Baustellen, Verkehrsaufsichtliche Erlaubnis, Baustellengenehmigung, Erlaubnisse für Container, Bagger, Kran, Bauzaun