Wer öffentliche Wege, Straßen oder Plätze nicht gemeingebräuchlich nutzt (nicht nur zum Gehen, Fahren oder Parken), sondern dort für ein Bauvorhaben den Boden aufgraben, etwas lagern oder aufstellen oder im Luftraum eine Strom- oder Wasserleitung führen möchte, braucht dazu zwei Arten von Erlaubnissen:

  • Eine Sondernutzungserlaubnis, da öffentlicher Straßengrund besonders genutzt wird
  • Eine Erlaubnis nach Verkehrsrecht, da der Straßenverkehr beeinträchtigt wird.

In Ihrer Genehmigung werden alle notwendigen Erlaubnisse zusammengefasst, so dass Sie nur einen schriftlichen Bescheid bekommen. Die zentrale Anlaufstelle für Baustellen ist die Straßenverkehrsbehörde im KVR. Dort werden bei Bedarf weitere Stellen in das Verfahren eingebunden.

Hinweis:
In einfachen Fällen (ohne Aufgrabung, Dauer unter drei Monate, geringe Beeinträchtigung des Verkehrs), müssen Sie nicht persönlich vorbeikommen, sondern können den Antrag per Post oder Fax zusenden.

Benötigte Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich)
  • Handskizze über das Vorhaben mit genauen Angaben zu Position und Maßen

Besonderheiten:

Antragsfrist:
Der Antrag soll mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin gestellt werden. Bei Aufgrabungen und größeren Baustelleneinrichtungen müssen noch längere Vorlaufzeiten eingeplant werden, da wir in der Regel noch weitere Behörden einschalten müssen.

Antrag per Fax:
Sie können uns den Antrag per Fax zusenden. Wenn Sie auf dem Antrag nichts anderes angeben, erhalten Sie die Genehmigung (gegen Zusatzgebühr) auch per Fax.

Lärmschutz bei Baustellen:
Bitte beachten Sie den Link zum Referat für Gesundheit und Umwelt mit Informationen zu Lärmschutz und Nachtarbeit

Zuständigkeiten:
Beachten Sie die Übersicht der Ansprechpartner (zum Download erhältlich).

Bearbeitungszeit:

  • Wenn Sie persönlich vorbeikommen (mit allen Unterlagen und in unkomplizierten Fällen) bekommen Sie die Genehmigung sofort.
  • Wenn Sie den Antrag per Post oder Fax schicken: etwa 10 Arbeitstage (bei Abstimmungen oder Ortsterminen dauert es länger) 

Gebührenrahmen:

Gebührenliste (zum Download erhältlich)

Rechtliche Grundlagen:

Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Sondernutzungsrichtlinien

 
Kontakt
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Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat (KVR)

Hauptabteilung III Straßenverkehr
Verkehrsmanagement
Verkehrsanordnungen

Kartenstandpunkt Symbol

Implerstraße 9
81371 München

Fax: 089 233-39998

Postanschrift:

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III Straßenverkehr
Verkehrsmanagement
Verkehrsanordnungen
Ruppertstr. 19
80466 München

Öffnungszeiten

Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr

 

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