Anspruch, Höhe und mehr Informationen zum Kindergeld

Kindergeld: Wie Münchner*innen es beantragen können

Wer hat Anspruch auf Kindergeld? Wie hoch ist der monatliche Satz und wo können Münchner*innen einen Antrag stellen? Alle Infos hier...

Mutter mit Kind auf dem Marienplatz
muenchen.de/Dan Vauelle

Wer hat Anspruch auf Kindergeld - und wie lange?

Anspruch auf Kindergeld haben Personen, die folgende drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Personen, deren Kind unter 18 Jahren alt ist*
  • Personen, die ihr Kind regelmäßig versorgen und es in ihrem Haushalt lebt (auch bei Stiefkindern, Enkelkindern oder Pflegekindern)
  • Personen mit Wohnort in Deutschland, einem anderen EU-Land, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz

Die Auszahlung erfolgt immer nur an eine Person, in der Regel ein Elternteil. Falls das Kind mit beiden Eltern zusammenlebt, können diese bestimmen, wer von ihnen das Geld erhält, ansonsten bekommt es die Person, in deren Obhut sich das Kind befindet.

*Auch für volljährige Kinder können Personen Kindergeld bekommen, wenn das Kind etwa eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium absolviert. Für arbeitslose Kinder erhält man es bis zum 21. Lebensjahr und für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr.

Wie viel Kindergeld gibt es?

Höhe des monatlichen Kindergeldes seit dem 1. Januar 2021

  • 1. Kind: 219 Euro
  • 2. Kind: 219 Euro
  • 3. Kind: 225 Euro
  • ab dem 4. Kind: 250 Euro

Die Anzahl der Kinder bestimmt die Höhe des Kindergeldes. So steht Personen ab dem dritten Kind mehr Kindergeld zu, auch wenn die anderen Geschwister beim anderen Elternteil leben.

Die Beantragung von Kindergeld ist auch für bis zu sechs Monate rückwirkend möglich.

Wo können Münchner*innen einen Antrag auf Kindergeld stellen?

Zuständig für die Abwicklung des Kindergeldes sind die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit.

Für München übernimmt dies die Familienkasse Bayern Süd. Die Antragstellung ist auch online möglich.