Erklärung zur Barrierefreiheit

Zuständige Stelle / Geltungsbereich

Die Portal München Betriebs-GmbH & Co. KG ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Bereich des Stadtportals, welches unter www.muenchen.de mit dem Impressum der Portal München Portal München Betriebs-GmbH & Co. KG versehen ist. Für die Website stadt.muenchen.de gelten die Regelungen der Landeshauptstadt München.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Vorgaben der BayDiV in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.

Eine Webseite gilt als BITV-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Eine Webseite gilt als WCAG-konform, wenn sie alle Erfolgskriterien von Stufe AA der WCAG 2.1 erfüllt.

Methodik der Prüfung

Bewertung durch Dritte im Rahmen einer entwicklungsbegleitenden Beratung. Für die Prüfung wurden stichprobenartig 6 Einzelseiten mit verschiedenen Inhalten ausgewählt.

Letzte Überprüfung: 13.12.2023

Die Unvereinbarkeiten sind nachfolgend aufgeführt.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte

Unvereinbarkeiten

Folgende Punkte werden im Rahmen der Weiterentwicklung laufend optimiert und voraussichtlich in Q2/2024 behoben.

  • Beschriftungen von Bedienelementen sind teilweise noch nicht übersetzt (WCAG Erfolgskriterium 1.1.1)
  • Vereinzelt fehlen Alternativtexte für Grafiken (WCAG Erfolgskriterium 1.1.1)
  • Im Footer werden mehrere Links gebündelt und nicht als Navigation dargestellt (WCAG Erfolgskriterium 1.3.1)
  • Bei redaktionellen Inhalten werden Überschriften vereinzelt nicht in der korrekten Reihenfolge gesetzt oder Listen nicht immer korrekt eingesetzt (WCAG 1.3.1)
  • Bei Formularen fehlen für benutzerdefinierte Felder die entsprechenden autocomplete-Attribute (WCAG Erfolgskriterium 1.3.5)
  • In Kombination mit dynamisch wechselnden Inhalten weist der Fokus-Rahmen nicht immer ein ausreichendes Kontrastverhältnis auf (WCAG Erfolgskriterium 1.4.11)
  • Das Inhaltsverzeichnis in Artikelseiten ist nicht als Navigation ausgezeichnet (WCAG Erfolgskriterium 2.4.1)
  • Externe Links sind nicht immer klar gekennzeichnet (WCAG Erfolgskriterium 2.4.2)
  • Die Veranstaltungssuche ist nicht voll zugänglich (WCAG Erfolgskriterium 2.1.1, WCAG Erfolgskriterium 3.2.2, WCAG Erfolgskriterium 4.1.3)
  • Der HTML-Code validiert nicht fehlerfrei (WCAG Erfolgskriterium 4.1.1)

Die Angebote, die derzeit nicht voll umfänglich barrierefrei zugänglich sind, werden sukzessive entsprechend angepasst.

Unverhältnismäßige Belastung

Hier wird vorübergehend die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 geltend gemacht.

  • Untertitel bei Videos sind teilweise noch nicht vollständig gepflegt oder automatisiert erstellt worden (WCAG Erfolgskriterium 1.2.2)
  • Bei Videos, welche eine Audiodeskription benötigen, wird keine Audiodeskription zur Verfügung gestellt (WCAG Erfolgskriterium 1.2.3)
  • Eingebundene, externe Inhalte Dritter, zum Beispiel von Social Media Plattformen, Webcam-Einbettungen oder Wetter-Anzeigen sind nicht voll zugänglich

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.07.2023 erstellt und am 15.12.2023 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@portalmuenchen.de

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie unter info@portalmuenchen.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Portal München Betriebs-GmbH & Co. KG
Fraunhoferstraße 6

80469 München
Tel. 089 / 23 00 18 – 0
E-Mail: info@portalmuenchen.de

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Durchsetzungsstelle auf Antrag des oder der betroffenen Nutzer*in, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.

Sie haben die Möglichkeit, diesen Antrag online auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html