Sonderparkplätze für Menschen mit Einschränkungen: Suche, Ausweis

Behindertenparkplätze in München: Virtuelle Karte, Infos zu Parkausweisen

Für Menschen mit Behinderung gibt es im ganzen Münchner Stadtgebiet eine Vielzahl an speziell ausgewiesenen Parkplätzen. Alle Infos, was hierbei zu beachten ist:

Behinderten Parkplätze
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Wo Menschen mit Behinderung parken können

  • Es gibt zahlreiche allgemeine Behindertenstellplätze in ganz München, die entsprechend gekennzeichnet sind
  • Zudem ist unter Beachtung bestimmter Bedingungen das zeitbeschränkte Parken u.a. im eingeschränkten Haltverbot sowie das gebührenfreie Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten gestattet
  • Des Weiteren besteht die Möglichkeit, personenbezogene Sonderparkplätze etwa an der eigenen Wohnung einzurichten

 

    Markierung auf dem Boden von einem Parkplatz für Rollstuhlfahrer
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    Karte mit Behindertenparkplätzen in München

    Da das Thema Barrierefreiheit eine große Rolle in München spielt, hat die Stadt eine virtuelle Karte eingerichtet, auf der die Behindertenstellplätze verzeichnet sind. Man kann also schon vor dem Losfahren überprüfen, ob es entsprechende Parkmöglichkeiten am Zielort gibt.

    Parkausweis für Behinderte beantragen

    Um Behindertenstellplätze in Anspruch nehmen zu können, braucht man einen entsprechenden Parkausweis. Hierbei ist zu beachten: Das Ausmaß der Parkerleichterungen und der räumliche Umfang der Genehmigung bemisst sich nach dem Grad der körperlichen Beeinträchtigung, welcher vom ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) amtlich festgestellt worden ist.

    Das ZBFS ist somit auch dafür zuständig, vorher die notwendigen medizinischen Anforderungen zu bestätigen, ehe man einen entsprechenden Parkausweis beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) in München beantragen kann.

    Sonderparkplatz in der Nähe der Wohnung beantragen

    Es gibt grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass ein Sonderparkplatz für Behinderte in der Nähe der eigenen Wohnung eingerichtet wird. Dies ist allerdings etwas aufwändiger, da zusätzlich zur städtischen Genehmigung auch Stellungnahmen von der zuständigen Polizeibehörde und vom Bezirksausschuss benötigt werden.