Alkoholkonsum am Bahnhof und im Umfeld untersagt

Ganztägiges Alkoholverbot am Münchner Hauptbahnhof

Das Alkoholverbot am Hauptbahnhof in München verbietet es rund um die Uhr, am Bahnhof und in den umliegenden Straßen Alkohol zu konsumieren oder ihn für diesen Zweck mitzuführen. Der Stadtrat hat eine Verlängerung des Verbots bis zum 30. April 2024 beschlossen.

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Kein Alkohol am Hauptbahnhof: Hier gilt das 24-Stunden Verbot

Das Alkoholverbot am Hauptbahnhof gilt inklusive der umschließenden Straßen bis zur Paul-Heyse-Unterführung. Seit August 2019 ist es ganztägig verboten, dort Alkohol zu trinken - oder ihn zum Zwecke des Trinkens vor Ort mitzuführen. Die neue Verordnung gilt ab 21. Januar 2023, 0 Uhr direkt im Anschluss an das bisher geltende Verbot bis zum 30. April 2024.

Die Einhaltung des Alkoholverbots kontrollieren die Polizei und der Kommunale Außendienst (KAD) der Landeshauptstadt. Sinn und Zweck des 24-Stunden-Verbots für alkoholische Getränke ist es, für einen Rückgang von alkoholbedingten Straftaten zu sorgen und damit zu einem besseren Sicherheitsgefühl am Hauptbahnhof beizutragen. Davon profitieren Anwohner, Reisende und Geschäftsleute.

 

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